Arbeitsmarkt-Reform: 34 Maßnahmen für Mindestlohn und Minijobs
06.07.2026 - 00:10:49 | boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Änderungen am Arbeitsmarkt und im Steuersystem. Ziel ist es, die Wirtschaft anzukurbeln und das Sozialsystem zu modernisieren.
Mindestlohn steigt weiter
Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze beträgt aktuell 603 Euro monatlich. Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro klettern. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 Euro.
Rund 6,8 Millionen Minijobber sind von den Änderungen betroffen. Der Handelsverband warnt vor Jobverlusten – besonders im Einzelhandel mit etwa 800.000 geringfügig Beschäftigten. Experten rechnen vor: Die Bruttolöhne müssten deutlich stärker steigen, damit die Netto-Verdienste stabil bleiben.
Höhere Abgaben für Minijobs
Die Koalition einigte sich auf dem Gipfel am 1. und 2. Juli auf einen wichtigen Punkt: Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Die Rentenkommission empfahl zudem, die Sozialversicherungsfreiheit fast aller Minijobber abzuschaffen – Schüler bleiben ausgenommen.
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Bundeskanzler Merz kündigte eine endgültige Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht für den Herbst an. Andere Koalitionspartner signalisierten: Eine vollständige Abschaffung der Beitragsfreiheit steht nicht unmittelbar bevor. Seit dem 1. Juli können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen – mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent. Bei voller Sozialversicherungspflicht und 603 Euro Verdienst müssten Beschäftigte mit Abgaben von rund 130,73 Euro rechnen. Das entspricht einem Nettoverlust von etwa 21 Prozent.
Steuerentlastungen ab 2027
Ab Januar 2027 greifen umfangreiche Steuererleichterungen mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich. Der Grundfreibetrag steigt schrittweise auf bis zu 12.900 Euro bis 2028. Das Kindergeld erhöht sich auf 272 Euro pro Monat, der Kinderfreibetrag und die Arbeitnehmerpauschale steigen ebenfalls.
Die Gegenfinanzierung: Die Reichensteuer wird verschärft. Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.
Neues Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld
Seit dem 1. Juli ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro. Die Sanktionsregeln sind strenger: Bei Pflichtverletzungen drohen schneller Kürzungen von bis zu 30 Prozent für bis zu drei Monate. Die Karenzzeit für Vermögen wurde gestrichen, die Übernahme von Wohnkosten gedeckelt.
Längere Öffnungszeiten für Bäckereien
Ab Januar 2027 dürfen Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen länger öffnen. Die Branche erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von über 18 Milliarden Euro. Neue Tarifabschlüsse sehen in Baden-Württemberg zwei Stufen mit insgesamt 5,3 Prozent mehr Lohn bis Januar 2027 vor.
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Krankmeldung: Telefonische Krankschreibung abgeschafft
Die während der Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung ist Geschichte. Arbeitnehmer müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Kanzler Merz verteidigt den Schritt als notwendig gegen Missbrauch. SPD-Vertreter fordern pragmatische Lösungen, um die Arztpraxen nicht zu überlasten.
Das Paket sieht zudem vor: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird auf bis zu 48 Monate ausgedehnt. Trotz Rekordschulden im Haushalt 2027 und der Entnahme von 6,8 Milliarden Euro aus Rücklagen zeigt sich die Regierung zuversichtlich. Die Inflation lag im Juni bei 2,3 Prozent, die Nahrungsmittelpreise stiegen nur moderat um 0,4 Prozent.
