Arbeitsmarkt-Reform: 48-Monate-Befristung und Attestpflicht ab Tag eins
04.07.2026 - 11:48:54 | boerse-global.de
Das 34-Punkte-Programm soll bestehende Hemmnisse abbauen – und sorgt bereits jetzt für heftige Diskussionen.
Befristungen: Doppelt so lang, doppelt so oft
Ein Kernstück der Reform ist die Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Wer bis Ende 2030 eingestellt wird, kann künftig bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristet arbeiten – doppelt so lange wie bisher. Auch die Zahl der Vertragsverlängerungen steigt von drei auf sechs.
Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen. Die Regierung verspricht sich davon weniger Bürokratie. Kritiker warnen vor den Folgen: Bereits 2023 waren laut Hans-Böckler-Stiftung rund 38 Prozent aller Neueinstellungen befristet, bei jungen Beschäftigten sogar die Hälfte. Eine Ifo-Studie aus dem Jahr 2015 hatte gezeigt, dass lange Befristungsphasen die Lebensplanung erschweren können.
Krankschreibung: Strengere Regeln ab Tag eins
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Künftig müssen Beschäftigte bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen – bisher war das erst ab dem vierten Tag Pflicht. Hinzu kommen schärfere Sanktionen bei falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Der Hausärzteverband kritisiert die Neuregelung als organisatorisch problematisch. Die Bundesregierung sieht darin ein Mittel gegen hohe Fehlzeiten.
Hochverdiener: Weniger Schutz, mehr Flexibilität
Für Spitzenverdiener lockert die Koalition den Kündigungsschutz. Betroffen sind Beschäftigte mit einem Bruttogehalt über dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze – derzeit rund 15.000 Euro monatlich. Kündigungen und Abfindungsregelungen sollen für diese Gruppe erleichtert werden.
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Um die Arbeitsmarktmobilität zu fördern, plant die Regierung steuerliche Vorteile für Abfindungen – aber nur bei schnellem Jobwechsel. Ab 2027 steigen zudem die steuerfreien Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der maßgebliche Grundlohn klettert auf bis zu 75 Euro pro Stunde.
Wer gewinnt, wer verliert?
Das Paket enthält auch finanzpolitische Weichenstellungen:
- Steuerentlastung: Ab 2027 sollen kleine und mittlere Einkommen durch höhere Grundfreibeträge und mehr Kindergeld entlastet werden – Gesamtvolumen: rund 10 Milliarden Euro.
- Gegenfinanzierung: Der Höchststeuersatz steigt für Einkommen ab 250.000 Euro auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Die Pauschalsteuer für Minijobs wird von 2 auf 5 Prozent angehoben.
- Gesundheit und Rente: Die gesetzliche Krankenversicherung soll 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet werden – unter anderem durch höhere Zuzahlungen. In der Rentenversicherung ist eine Kapitalrente sowie eine schrittweise Anhebung des Rentenalters über 67 Jahre hinaus geplant.
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„Überfällig" oder „Symbolpolitik"?
Die Reaktionen könnten unterschiedlicher kaum sein. BDA-Präsident Rainer Dulger lobt den „überfälligen Kurswechsel", der Unternehmen mehr Beweglichkeit gebe. Ganz anders die Gewerkschaften: DGB-Chefin Yasmin Fahimi spricht von einem „unnötigen Einschnitt in Arbeitnehmerrechte". ver.di-Chef Frank Werneke sieht darin einen „Ausdruck des Misstrauens".
DIW-Präsident Marcel Fratzscher bezeichnet das Paket als Symbolpolitik, die keine strukturellen Probleme löse und eine soziale Schieflage riskiere. Wirtschaftsweiser Gabriel Felbermayr hält die Neuregelungen für Hochverdiener dagegen für sachgerecht.
