Arbeitsmarkt-Reform: Acht-Stunden-Tag bleibt, Attestpflicht ab Tag eins
04.07.2026 - 23:48:46 | boerse-global.de
Wesentliche Änderungen gibt es bei Krankmeldungen und Befristungen. Die erwartete Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit blieb dagegen aus.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) setzte den Erhalt des Acht-Stunden-Tages durch. In der Wirtschaft und bei den Koalitionspartnern sorgte das für geteilte Reaktionen.
Festhalten am Acht-Stunden-Tag
Ein entsprechender Reformpunkt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wurde am 1. Juli aus dem Koalitionspaket gestrichen. Eine Abweichung von der täglichen Höchstarbeitszeit soll weiterhin nur über Tarifverträge möglich sein. Dabei ist eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden im Jahresschnitt einzuhalten.
Damit setzt sich das Arbeitsministerium gegen Forderungen aus der Union und der Wirtschaft durch. Sie hatten eine Umstellung auf eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit befürwortet.
Elektronische Zeiterfassung kommt
Ein zentraler Bestandteil der Reform bleibt die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung. Eine allgemeine Pflicht zur Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit besteht bereits seit einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung zur elektronischen Form befindet sich noch in der Beratung.
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Ziel ist die lückenlose Dokumentation von Pausen und Überstunden – auch im Homeoffice. Verstöße gegen diese Dokumentationspflichten können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Verschärfte Regeln bei Krankmeldungen
Das beschlossene Reformpaket sieht zudem signifikante Änderungen im Umgang mit Arbeitsunfähigkeit vor. Die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Künftig gilt eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete diesen Schritt mit den zuletzt stark gestiegenen Krankenständen. Im Jahr 2024 lag der Durchschnitt laut Analysen bei 14,8 Krankheitstagen pro Beschäftigtem.
Die Neuregelung erfordert nicht zwingend einen Praxisbesuch am ersten Tag. Eine Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt für bis zu drei Tage bleibt möglich. Auch digitale Formate wie die Videosprechstunde sollen genutzt werden können.
Kritik an der Maßnahme kam unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie befürchtet eine zusätzliche bürokratische Belastung und überfüllte Praxen.
Flexibilisierung bei Befristungen
Neben den Regelungen zur Arbeitszeit und Gesundheit enthält das Paket Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen wurde von bisher zwei auf bis zu vier Jahre verlängert. Innerhalb dieses Zeitraums sind bis zu sechs Verlängerungen zulässig. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2030.
Zudem soll das Schriftformerfordernis für Befristungen entfallen.
Kündigungsschutz für Spitzenverdiener gelockert
Für Bezieher hoher Einkommen wird der Kündigungsschutz gelockert. Ab einem Jahresgehalt von etwa 177.450 Euro soll es Arbeitgebern ab Januar 2027 erleichtert werden, Arbeitsverhältnisse gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.
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Gerichtsurteil zur Detailtiefe der Zeiterfassung
Parallel zu den politischen Entwicklungen befasste sich die Justiz mit der praktischen Umsetzung der Zeiterfassung. Das Arbeitsgericht Stralsund wies im Juni eine Klage des Marburger Bundes gegen die Universitätsmedizin Greifswald ab. Die Kläger hatten eine minutengenaue elektronische Erfassung gefordert.
Das Gericht entschied, dass das bestehende System des Klinikums den tarifvertraglichen Anforderungen genüge. Der Marburger Bund prüft derzeit eine Berufung.
Diese rechtlichen Klärungen finden vor dem Hintergrund einer verschärften Überwachung durch die Behörden statt. Besonders im Gastgewerbe wird die striktere Handhabung der Arbeitszeiterfassung kritisch gesehen. Branchenvertreter beklagen einen erheblich gestiegenen organisatorischen Aufwand – bei Großereignissen sei eine Personalaufstockung unumgänglich.
