Arbeitsmarkt-Reform, Befristungen

Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen doppelt so lange, doppelt so oft

03.07.2026 - 01:10:07 | boerse-global.de

Die Koalition einigt sich auf 34 Maßnahmen zur Arbeitsmarktreform. Befristungen werden verlängert, der Kündigungsschutz für Top-Verdiener gelockert.

Koalitionsbeschluss: Neue Regeln für Befristung, Kündigung und Krankschreibung
Arbeitsmarkt-Reform - Eine Gruppe von Geschäftsleuten in einem modernen Büro, die Dokumente prüfen und diskutieren, symbolisiert Arbeitsmarktreformen. 03.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernstück: massive Änderungen bei Befristungen, Kündigungsschutz und Krankschreibungen.

Befristungen: Doppelt so lange, doppelt so oft

Die Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen steigt von 24 auf 48 Monate. Arbeitgeber können Verträge künftig bis zu sechsmal verlängern – bisher waren drei Verlängerungen erlaubt. Die Regelung gilt für alle, die bis Ende 2030 eingestellt werden.

Bundeskanzler Merz spricht von einem „notwendigen Schritt" zum Abbau von Hemmnissen am Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeberverband BDA begrüßt die Flexibilität. Ganz anders die Gewerkschaften: DGB-Chefin Yasmin Fahimi nennt die Pläne einen „unnötigen Einschnitt in Arbeitnehmerrechte". Ver.di-Chef Werneke bezeichnet sie als „nicht akzeptabel".

Die Debatte kommt nicht von ungefähr. Laut Hans-Böckler-Stiftung waren bereits 2023 fast 38 Prozent der Neueinstellungen befristet – bei Berufseinsteigern sogar rund die Hälfte.

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Hochverdiener: Weniger Schutz, mehr Abfindung

Wer monatlich knapp 15.000 Euro brutto verdient (rund 177.000 Euro im Jahr), soll künftig leichter kündbar sein. Die Reform sieht eine steuerlich privilegierte Abfindung vor – allerdings nur bei schnellem Jobwechsel.

Der Wirtschaftsweise Gabriel Felbermayr hält die Anpassung für „fair und notwendig". Die IG Metall sieht darin einen „Angriff auf Beschäftigtenrechte". Gleichzeitig steigen die steuerfreien Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit auf bis zu 75 Euro Stundenlohn – ein Anreiz für Arbeit zu besonderen Zeiten.

Krankschreibung: Schluss mit telefonisch

Die Corona-Regelung fällt: Ab sofort gilt wieder die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Unternehmen können aber individuell abweichen.

Die Bundesregierung spricht von einer Rückkehr zu bewährten Standards. Hausärztevertreter warnen vor einer „massiven Bürokratiewelle" in den Praxen. Flankiert wird das Ganze durch ein Berichtsentlastungsgesetz und eine Genehmigungsfiktion: Anträge bei Behörden gelten nach vier Monaten automatisch als genehmigt – wenn keine Rückmeldung kommt.

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Steuern: Entlastung für Familien, höhere Sätze für Spitzenverdiener

Ab Januar 2027 entlastet die Koalition kleine und mittlere Einkommen mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie eine flachere Progression sollen es bringen. Eine Familie mit zwei Kindern spart laut Berechnungen bis zu 600 Euro jährlich.

Gegenfinanziert wird das durch die Anhebung der Reichensteuer: Ab 250.000 Euro Einkommen steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent. Minijobs werden teurer – die Pauschalsteuer steigt von 2 auf 5 Prozent.

Rente: Kapitalrente und späterer Einstieg

Bis Ende 2026 will die Regierung alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission umsetzen. Dazu gehören eine Kapitalrente, die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters über 67 Jahre hinaus und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher zeigt sich skeptisch. Er nennt das Paket ein „Symbolpaket", das die strukturellen Probleme des Standorts nur bedingt löse. Die Opposition reagiert gespalten: Die einen sehen einen sozialen Rückschritt, die anderen kritisieren die Maßnahmen als unzureichend für einen echten wirtschaftlichen Aufbruch.

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