Arbeitsmarktpaket: Neue Regeln fĂŒr BetriebsrĂ€te ab Januar 2027
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 04:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Ănderungen fĂŒr BetriebsrĂ€te und ihre Assistenten. Gleichzeitig suchen Unternehmen hĂ€nderingend nach spezialisierten AssistenzkrĂ€ften.
Tausende offene Stellen in Berlin und NRW
Allein im Raum Potsdam sind aktuell ĂŒber 1.200 Teamassistenz-Jobs ausgeschrieben. Darunter Positionen in der Zentralen Vergabestelle der Bundesanstalt fĂŒr Immobilienaufgaben. Die BG prevent GmbH sucht seit dem 8. Juli eine Assistenz fĂŒr den regionalen Betriebsrat in Olpe. Die Stelle ist unbefristet, in Teilzeit und mit hybrider Arbeitsweise. Auch der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) hat eine Teamassistenz fĂŒr den Bundesvorstand in Berlin ausgeschrieben.
Reformpaket: Mehr BĂŒrokratie fĂŒr BetriebsrĂ€te
Das âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ tritt gröĂtenteils am 1. Januar 2027 in Kraft. Die zentralen Ănderungen:
- Befristungen: Sachgrundlose Befristungen sind kĂŒnftig bis zu 48 Monate bei maximal sechs VerlĂ€ngerungen erlaubt. Die Regelung gilt bis Ende 2030.
- Schriftform fÀllt weg: Befristungen brauchen ab 2027 keine Schriftform mehr.
- Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer mĂŒssen ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen.
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FĂŒr die Assistenz in BetriebsratsbĂŒros bedeutet das: mehr PrĂŒfungs- und Abrechnungsaufwand.
BAG stÀrkt Mitbestimmung bei auslÀndischen Firmen
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. Mai 2026: Ein inlÀndischer Standort eines auslÀndischen Unternehmens kann als selbststÀndiger Betriebsteil gelten. Voraussetzung ist ein Mindestmaà an organisatorischer SelbststÀndigkeit vor Ort. Das gilt auch, wenn Personalentscheidungen im Ausland fallen.
Die Regierung will parallel die Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte Vorrats-SE (EuropÀische Aktiengesellschaften) unterbinden.
Durch die StĂ€rkung der Mitbestimmung gewinnen zentrale Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes massiv an Bedeutung fĂŒr die tĂ€gliche Praxis. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie Ihre Rechte nach § 87 BetrVG bei Arbeitszeit und Lohngestaltung gezielt durchsetzen. Gratis-Ratgeber zum HerzstĂŒck der Mitbestimmung sichern
Neue Regeln fĂŒr VergĂŒtung und KĂŒndigungsschutz
Ab 1. Januar 2027 sind Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge bis 75 Euro Stundenlohn steuerfrei. Gleichzeitig lockert sich der KĂŒndigungsschutz fĂŒr Hochverdiener mit einem Bruttojahresgehalt ĂŒber 177.500 Euro. Im Gegenzug gibt es steuerlich privilegierte Abfindungen bei schnellem Jobwechsel.
Die Minijob-Regeln stehen ebenfalls auf dem PrĂŒfstand. Eine Kommission zur Alterssicherung empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs steigt bereits von 2 auf 5 Prozent.
Regionale Vernetzung als ErgÀnzung
WĂ€hrend die gesetzlichen Ănderungen die Betriebe fordern, setzen Organisationen auf regionale Aktionstage. In Olpe fand am 7. Juli die âWerkstatt erlebenâ statt. Vertreter der Werthmann-WerkstĂ€tten und lokale Politiker wie Dr. Gregor Kaiser und Jochen Ritter informierten sich ĂŒber moderne Montage- und Berufsbildungsprozesse.
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