Arbeitsmarktreform: Minijobs teurer, Befristungen lÀnger ab 2027
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant die gröĂte Arbeitsmarktreform seit Jahren. Das Paket bringt höhere Kosten fĂŒr Minijobs, lĂ€ngere Befristungen und strengere Regeln bei Krankmeldungen.
Am 2. Juli prĂ€sentierten CDU/CSU und SPD das Reformpaket âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ. Es umfasst insgesamt 34 MaĂnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Der Bundestag hat bereits erste Ănderungen fĂŒr 2027 beschlossen.
Minijobs werden teurer
FĂŒr rund 6,8 Millionen geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte steigen die Abgaben deutlich. Die monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent.
Ein Betrieb mit zehn Minijobbern muss laut BranchenverbĂ€nden jĂ€hrlich rund 3.250 Euro mehr zahlen. Auch der Pauschalsteuersatz fĂŒr Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.
Die Rentenkommission geht noch weiter: Sie fordert die vollstÀndige Einbeziehung von Minijobs in die Rentenversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit. Bisher nutzen nur 20,9 Prozent der Minijobber die Möglichkeit, eigene RentenbeitrÀge zu zahlen. Das Gastgewerbe und andere Branchen warnen vor steigenden Kosten.
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LĂ€ngere Befristungen ohne Grund
Ein Kernpunkt der Reform: Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet. KĂŒnftig sind bis zu 48 Monate möglich, mit bis zu sechs VerlĂ€ngerungen. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet.
Ab Januar 2027 entfĂ€llt zudem das Schriftformerfordernis fĂŒr Befristungsabreden. Das soll BĂŒrokratie abbauen. Um die MobilitĂ€t zu fördern, sind steuerliche VergĂŒnstigungen fĂŒr Abfindungen geplant â wenn Arbeitnehmer schnell einen neuen Job finden.
Krankmeldung: Strengere Regeln ab Tag eins
Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitnehmer mĂŒssen kĂŒnftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen.
Hintergrund sind steigende KrankenstĂ€nde. Von Januar bis November 2025 lag der Durchschnitt bei 18,6 Krankheitstagen â ein deutlicher Anstieg. Juristen weisen darauf hin, dass Arbeitgeber bereits heute ab Tag eins ein Attest verlangen können. Die Neuregelung macht dies zum Standard.
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Hochverdiener und Tarifbindung
FĂŒr BeschĂ€ftigte mit einem Jahresgehalt ĂŒber 177.450 Euro gilt ab 2027 ein erweiterter Auflösungsanspruch. Das vereinfacht die Beendigung von ArbeitsverhĂ€ltnissen in diesem Segment.
Die Regierung will zudem die Tarifbindung erhöhen â sie liegt aktuell bei 49 Prozent. Ein nationaler Aktionsplan sieht vor, Gewerkschaften digitalen Zugang zu Betrieben zu ermöglichen. Die Wochenarbeitszeit soll flexibler werden, statt starrer tĂ€glicher Höchstarbeitszeiten. Seit Anfang 2026 sind GewerkschaftsbeitrĂ€ge steuerlich begĂŒnstigt.
