Arbeitsrecht, Befristungen

Arbeitsrecht 2027: Befristungen bis 48 Monate, neue Kooperationspläne

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 03:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

NRW setzt auf E-Mail statt Schriftform, Bayern auf KI. Die Bundesregierung plant zudem Änderungen bei Befristungen und der Krankmeldung.

Bürokratieabbau: NRW und Bayern treiben Reformen voran
Digitales Tablet mit Datenvisualisierung und ein Füllfederhalter auf einem modernen, aufgeräumten Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehrere Bundesländer und die Bundesregierung planen umfassende Änderungen bei behördlicher Kommunikation und Berichtspflichten. Nordrhein-Westfalen und Bayern gehen dabei voran.

NRW setzt auf E-Mail statt Schriftform

In Nordrhein-Westfalen ist ab 2027 ein grundlegender Systemwechsel geplant. Ein drittes Entlastungsgesetz sieht vor, dass die einfache elektronische Kommunikation per E-Mail künftig den Standard bildet. Die klassische Schriftform soll weitgehend entfallen.

Auch die Berichtspflichten für Unternehmen werden neu geordnet: Ab 2027 sind sie zunächst ausgesetzt, ab 2028 vollständig aufgehoben. Kommunen können zudem befristete Befreiungen von bürokratischen Auflagen beantragen.

Bayern setzt auf KI und weniger Beglaubigungen

Bayern verfolgt eine Strategie der kontinuierlichen Einzeländerungen. Seit 2018 wurden im Freistaat rund 700 Einzelmaßnahmen umgesetzt. Ein aktueller Entwurf für ein fünftes Modernisierungsgesetz sieht vor, verstärkt auf Künstliche Intelligenz zu setzen und die Notwendigkeit amtlicher Beglaubigungen weiter zu reduzieren.

Auch Thüringen arbeitet an Deregulierung. Das Kabinett prüft im September 2026 einen Entwurf für ein zweites Gesetzespaket zum Bürokratieabbau. Kernpunkt: die Umstellung von Routineprüfungen auf risikobasierte Kontrollen.

Bundesregierung plant Reformen im Arbeitsrecht

Parallel zu den Landesinitiativen plant die Bundesregierung Reformen mit direkten Auswirkungen auf die HR-Administration. Das Paket sieht unter anderem vor, dass sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate möglich sein sollen. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030 und erlaubt bis zu sechs Vertragsverlängerungen.

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Bei der Krankmeldung sind ebenfalls Änderungen vorgesehen. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll entfallen. Gleichzeitig könnte eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag eingeführt werden.

Für Hochverdiener mit einem Einkommen von mindestens dem 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze soll zudem die Option einer einvernehmlichen Vertragsauflösung mit Abfindungsregelungen rechtlich konkretisiert werden.

Neuer Kooperationsplan ab 2027

In der Arbeitsförderung löst zum 1. Januar 2027 der Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung für Bezieher von Arbeitslosengeld I ab. Anders als bisher ist der Plan kein förmlicher Vertrag – er begründet zunächst keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten. Verbindliche Rechtsfolgen treten erst mit einer gesonderten Anordnung ein. Bestehende Eingliederungsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis spätestens Mitte 2027.

KI hält Einzug in die Verwaltung

Der Einsatz technologischer Hilfsmittel in der Personal- und Finanzverwaltung nimmt zu. In Nordrhein-Westfalen startete die Finanzverwaltung im Juni 2026 einen Praxistest für die KI-Lösung „FinAssist.NRW“. Die Anwendung läuft in einem geschützten Rechenzentrum und unterstützt Bedienstete bei der Dokumentenanalyse, der Strukturierung von E-Mails und der Texterstellung.

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Auch aufseiten der Bewerber gewinnt KI an Bedeutung. Einer aktuellen Umfrage zufolge nutzt bereits jeder zweite Bewerber KI-Unterstützung für die Erstellung von Unterlagen. Besonders häufig kommt die Technologie bei der Formulierung von Anschreiben zum Einsatz.

Frist für TVöD-Beschäftigte läuft

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) besteht eine aktuelle Frist bis zum 1. September 2026: Sie müssen entscheiden, ob sie einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln möchten. Ab 2027 soll zudem ein genereller zusätzlicher Urlaubstag für alle TVöD-Beschäftigten eingeführt werden.

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