Arbeitsrecht, Grundsicherungsgeld

Arbeitsrecht ab Juli: Grundsicherungsgeld mit schÀrferen Regeln

30.06.2026 - 09:50:32 | boerse-global.de

Das Bundesgesetzblatt erscheint ab dem 30. Juni 2026 rein digital. Zahlreiche GesetzesÀnderungen treten zum 1. Juli in Kraft.

Bundesgesetzblatt ab sofort nur noch digital verfĂŒgbar
Arbeitsrecht - Ein digitales Rechtsdokument oder eine Schriftrolle, die sich in einen Strom von BinĂ€rcode verwandelt, vor einem modernen RegierungsgebĂ€ude. 30.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Seit dem 30. Juni 2026 erscheint das Bundesgesetzblatt (BGBl) ausschließlich digital. Schluss mit Papierstapeln und Amtsboten.

Die neue Plattform unter recht.bund.de ist ab sofort die einzige offizielle Quelle fĂŒr Gesetze und Verordnungen des Bundes. Bereits zum Start wurden erste Dokumente veröffentlicht – darunter die achte Verordnung zur Änderung der Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (BGBl. 2026 I Nr. 194). In den vergangenen Tagen kamen unter anderem Verordnungen zum Patent- und Markenamt (DPMA), zur Digitalisierung von ImmobilienvertrĂ€gen sowie zu digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) hinzu.

Grundsicherungsgeld statt BĂŒrgergeld

Parallel zur digitalen VerkĂŒndung treten zum 1. Juli weitreichende GesetzesĂ€nderungen in Kraft. Das Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche AuftrĂ€ge schneller machen – mit reduzierten Nachweispflichten und höheren Wertgrenzen. Der Bundesrat hatte bereits im Mai zugestimmt.

Noch einschneidender sind die Änderungen in der Sozialpolitik. Das BĂŒrgergeld wird ab Juli unter dem Namen Grundsicherungsgeld gefĂŒhrt. Die Regeln werden verschĂ€rft:

  • Gestaffelte VermögensfreibetrĂ€ge nach Lebensalter
  • Wegfall der Karenzzeit fĂŒr Unterkunftskosten – stattdessen Obergrenze
  • Strengere Pflicht zur Annahme zumutbarer Arbeit
  • Gestaffelte LeistungskĂŒrzungen bei VerstĂ¶ĂŸen, bis zum vollstĂ€ndigen Entzug

Digitale Pflege und Online-Klagen

Auch das Gesundheitswesen wird digitaler. Änderungen im SGB XI und SGB XII regeln ab Juli den Anspruch auf ergĂ€nzende UnterstĂŒtzung bei digitalen Pflegeanwendungen. Ambulante Einrichtungen können diese Hilfe leisten – ohne vorherige PrĂŒfung durch das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Die Justiz zieht nach. Seit April können BĂŒrger an 18 Amtsgerichten in zehn BundeslĂ€ndern Geldforderungen bis 10.000 Euro digital einklagen. Die GerichtsgebĂŒhren liegen mit 80 bis 566 Euro deutlich unter den regulĂ€ren SĂ€tzen.

Und bei der Steuer geht es einfacher: Rund 11,5 Millionen ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner können ihre ErklĂ€rung ab Juli ĂŒber die App „MeinElster+“ erledigen. Das System fĂŒllt viele Felder automatisch voraus.

Mehr Geld, neue GebĂŒhren

Der Juli bringt aber nicht nur digitale Neuerungen. Die Renten steigen um 4,24 Prozent. Der Mindestlohn fĂŒr HilfskrĂ€fte in der Pflege klettert auf 16,52 Euro pro Stunde. Im Reiseverkehr sinkt die Ticketsteuer fĂŒr verschiedene Strecken.

Wer im Online-Handel bei Nicht-EU-Anbietern bestellt, muss kĂŒnftig eine pauschale ZollgebĂŒhr von 3 Euro fĂŒr Waren unter 150 Euro zahlen.

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Digitale SouverÀnitÀt bleibt Baustelle

Ein heikles Thema bleibt die Cybersicherheit. Das Meldeportal des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nutzt Infrastrukturen eines US-Cloud-Anbieters. Der hatte Anfang 2026 zwar eine spezielle „Sovereign Cloud“ in Brandenburg in Betrieb genommen – aber die AbhĂ€ngigkeit von US-Technologie bleibt ein wunder Punkt in der deutschen Digitalstrategie.

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