Arbeitsrecht, Regeln

Arbeitsrecht: Neue Regeln fĂŒr BetriebsrĂ€te ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen stĂ€rken Mitbestimmung bei Boni und Arbeitszeit. Ein Reformpaket ab 2027 bringt Änderungen fĂŒr BetriebsrĂ€te.

Betriebsratsrechte: Neue Urteile und Reformen 2026 im Überblick
Moderner Konferenzraum in einem BĂŒrogebĂ€ude als Symbol fĂŒr betriebliche Mitbestimmung und internationale Unternehmensstrukturen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Mitbestimmung deutscher BetriebsrĂ€te wird zunehmend durch internationale Konzernstrukturen und neue Reformen herausgefordert. Besonders bei VergĂŒtungsmodellen, Arbeitszeiterfassung und Digitalisierung zeichnen sich klare Tendenzen ab.

Bonuszahlungen: Betriebsrat hat auch bei auslÀndischer Mutter mitzureden

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts NĂŒrnberg vom Februar 2021 stellte klar: Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gelten auch bei Bonuszusagen durch eine auslĂ€ndische Muttergesellschaft. Die ZustĂ€ndigkeit der lokalen Arbeitnehmervertretung bleibt bestehen – selbst wenn die Entscheidungsgewalt ĂŒber Anreizsysteme formal außerhalb Deutschlands liegt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestĂ€tigte im selben Monat: Bei Ermessensboni hat der Betriebsrat keinen unmittelbaren DurchfĂŒhrungsanspruch. Allerdings steht dem Gremium ein Auskunftsanspruch zur GewĂ€hrung von Aktienoptionen zu. So kann es prĂŒfen, ob die EntlohnungsgrundsĂ€tze eingehalten werden.

Klare Grenzen setzte das BAG im September 2020: VollstÀndige Gehaltslisten zur Förderung der Entgeltgleichheit muss der Arbeitgeber nicht aushÀndigen. Die formalen Anforderungen an solche Auskunftsersuchen sind hoch.

Arbeitszeiterfassung: Pflicht und Mitbestimmungsrecht

Arbeitgeber mĂŒssen die gesamte Arbeitszeit systematisch erfassen – das folgt aus der Rechtsprechung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (Mai 2019) und des BAG (September 2022). Dem Betriebsrat steht bei der konkreten Ausgestaltung der Erfassungssysteme ein Mitbestimmungsrecht zu.

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In der GebĂ€udereinigung gelten verschĂ€rfte Pflichten: tĂ€gliche Aufzeichnung und zweijĂ€hrige Aufbewahrungsfrist nach dem Mindestlohngesetz. VerstĂ¶ĂŸe können die Zollbehörden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro ahnden.

Reisezeiten bei Dienstreisen bleiben ein Streitpunkt. Der EuGH wertet die RĂŒckfahrt als Arbeitszeit. Das deutsche Recht unterscheidet dagegen zwischen arbeitszeitrechtlichen, vergĂŒtungsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Definitionen.

Reformpaket Juli 2026: Was sich ab Januar 2027 Àndert

Die Koalition plant weitreichende Änderungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Einige treten zum Januar 2027 in Kraft:

  • Befristungsrecht: Sachgrundlose Befristung soll bis zu 48 Monate bei maximal sechs VerlĂ€ngerungen möglich sein – befristet bis 2030.
  • Schriftform: Ab 1. Januar 2027 entfĂ€llt das Schriftformerfordernis in vielen Bereichen. Das erleichtert die digitale Verwaltung.
  • KĂŒndigungsschutz: FĂŒr Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen ĂŒber 177.450 Euro ist eine Lockerung geplant.
  • KĂŒnstliche Intelligenz: Die Mitbestimmung beim Einsatz von KI-Systemen soll gesetzlich erleichtert werden.

Zudem soll die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zum Regelfall werden. Steuerfreie Sonn- und FeiertagszuschlĂ€ge steigen ab Anfang 2027 – Basis ist ein Stundenlohn von bis zu 75 Euro.

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Betriebsratsorganisation: Neue Leitplanken durch die Rechtsprechung

Das BAG entschied im Mai 2023: Ein Betriebsrat im Restmandat kann selbst bei groben Pflichtverletzungen nicht aufgelöst werden.

Zur Besetzung von AufsichtsrĂ€ten prĂ€zisierte das BAG im Februar 2023: Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern in einer zuvor aufsichtsratslosen GmbH ist nichtig, wenn kein ordnungsgemĂ€ĂŸes Statusverfahren durchgefĂŒhrt wurde.

FĂŒr die Schwellenwerte der Mitbestimmung sind Leiharbeitnehmer zu berĂŒcksichtigen – sofern sie regelmĂ€ĂŸig beschĂ€ftigt werden. Das entschied das BAG bereits 2015.

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