Arbeitsrecht-Reform: Befristungen von 2 auf 4 Jahre ausgeweitet
03.07.2026 - 18:18:08 | boerse-global.de
Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 ein umfassendes Reformpaket verabschiedet, das Arbeitsrecht und betriebliche Personalstrategie grundlegend verÀndert. Unternehmen setzen angesichts von FachkrÀftemangel und sinkender Mitarbeiterzufriedenheit verstÀrkt auf digitale Lösungen.
Befristungen werden ausgeweitet
Am 2. Juli stellte die Bundesregierung das Programm âEin Programm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ vor. Zentrale Neuerung: Die sachgrundlose Befristung wird von zwei auf vier Jahre ausgeweitet â fĂŒr Neueinstellungen bis zum 31. Dezember 2030. Bis zu sechs VerlĂ€ngerungen sind innerhalb dieses Zeitraums zulĂ€ssig.
Der Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom IAB sieht darin die nötige FlexibilitĂ€t fĂŒr Unternehmen. Der KĂŒndigungsschutz fĂŒr Bestandsmitarbeitende bleibe unberĂŒhrt.
Digitale VertrÀge und strengere Krankmeldungen
Zum 1. Januar 2027 entfĂ€llt das Schriftformerfordernis fĂŒr Befristungen. Das ebnet den Weg fĂŒr rein digitale VertragsschlĂŒsse. Parallel verschĂ€rfen sich die Regeln fĂŒr Krankmeldungen: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitgeber können eine Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag einfordern.
Experten fĂŒhren den statistischen Anstieg der KrankenstĂ€nde seit EinfĂŒhrung der elektronischen ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (eAU) 2022 auf lĂŒckenlosere Erfassung zurĂŒck.
Onboarding wird zum strategischen Hebel
Die ersten Arbeitstage entscheiden immer stĂ€rker ĂŒber den Verbleib neuer KrĂ€fte. Das Fraunhofer IAO betonte Anfang Juli, dass Onboarding ein strategischer Hebel sei, um hybride Arbeitsformen und VerĂ€nderungsdynamiken zu meistern. Entscheidend: psychologische Sicherheit, gelebte Lernkultur und FĂŒhrungsqualitĂ€t.
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Die Dringlichkeit zeigen aktuelle Zufriedenheitswerte. Laut Daten des Unternehmens Flip fĂŒhlten sich 2025 nur 24 Prozent der BeschĂ€ftigten in Deutschland am Arbeitsplatz wohl â 2023 waren es noch 41 Prozent. Besonders bei Teams ohne festen PC-Arbeitsplatz klafft eine LĂŒcke: 60 Prozent der Frontline-BeschĂ€ftigten haben keine Mitarbeiter-App.
Elektronische Personalakte wird Pflicht
Ab 1. Januar 2027 mĂŒssen Unternehmen entgeltrelevante Unterlagen in einer elektronischen Personalakte fĂŒhren. Die Umstellung verspricht Kosteneinsparungen, schnellere Zugriffe und bessere DatenschutzkonformitĂ€t.
Viele Unternehmen nutzen bereits spezialisierte Software. Im Januar 2026 startete etwa die SaaS-Plattform onBoardly, die die Kommunikation vor dem Stellenantritt verbessern soll. Das Netzwerk HRNeeds bietet ab Juli 2026 in Kooperation mit der DGFP kostenlose Webinare zu KI im Recruiting, Onboarding-Tools und HR-Analytics an.
Reformen fĂŒr Spitzenverdiener und Sonntagsarbeit
Das Paket bringt auch Erleichterungen fĂŒr die Trennung von Spitzenverdienern. Ab 2027 sollen Auflösungen von ArbeitsverhĂ€ltnissen gegen Abfindung rechtlich vereinfacht werden â wenn das Jahreseinkommen das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze ĂŒbersteigt. Die Koalition plant zudem steuerliche Anreize fĂŒr schnelle Jobwechsel.
FĂŒr Arbeit an Sonn- und Feiertagen steigt die Stundenlohn-Obergrenze fĂŒr steuerfreie ZuschlĂ€ge ab 2027 auf 75 Euro. Diese ZuschlĂ€ge bleiben beitragsfrei in der Sozialversicherung.
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Digitale Vorsorge mit Akzeptanzproblemen
WĂ€hrend die neuen Regelungen die AttraktivitĂ€t bestimmter Arbeitsmodelle steigern sollen, kĂ€mpfen andere digitale Angebote noch um Nutzer. Bei der digitalen RentenĂŒbersicht registrierten sich bis Ende 2025 rund 320.000 Nutzer â weniger als ein Prozent der Berechtigten. Fachleute fordern eine stĂ€rkere Einbindung der Arbeitgeber, um die Reichweite digitaler Vorsorgetools zu erhöhen.
