Arbeitsschutz: Cybersicherheit ab sofort Pflicht für alle Betriebe
27.06.2026 - 20:20:58 | boerse-global.de
Ein aktueller Ratgeber des Instituts für Arbeitsschutz und Umwelt (IFDAU) zeigt, wie sich die Rolle der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) durch digitale Unterweisungen wandelt. Grundlage ist die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 aus dem Jahr 2024, die seit Januar 2026 gilt und Online-Unterweisungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Hybrid-Modelle als neuer Standard
Digitale Formate dürfen die physische Präsenz vor Ort ergänzen, aber nicht vollständig ersetzen. Experten betonen: Standardwissen lässt sich gut über Online-Plattformen vermitteln. Der betriebsspezifische Teil der Unterweisung muss dagegen weiterhin im direkten Austausch stattfinden.
Ein entscheidendes Kriterium für die Anerkennung digitaler Unterweisungen ist eine integrierte Verständnisprüfung. Sie soll sicherstellen, dass Beschäftigte die Inhalte korrekt erfasst haben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft dabei die Qualität der digitalen Lerninhalte und stellt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicher.
Cybersicherheit wird Pflicht
Mit der Digitalisierung steigen auch die technischen Anforderungen. Seit dem 15. Januar 2026 ist die Berücksichtigung von Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus sicherheitsrelevanter Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen verpflichtend. Das regelt die aktualisierte Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115 Teil 1).
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Die Zahlen untermauern den Handlungsbedarf: Ein BSI-Lagebericht wies für 2025 täglich rund 119 neue Schwachstellen aus. Laut Bitkom belief sich der Gesamtschaden durch Cyberattacken im selben Zeitraum auf etwa 289,2 Milliarden Euro. 73 Prozent der untersuchten Unternehmen waren betroffen. Für Sicherheitsfachkräfte bedeutet das: IT-Sicherheit ist jetzt integraler Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
KI erobert den Arbeitsschutz
Auch Künstliche Intelligenz wird für den Arbeitsschutz relevant. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium präsentierte am gestrigen Freitag eine KI-Erklärung auf einer Fachtagung. Sie definiert Ziele wie die Unterstützung von Fachkräften, die Vermittlung von KI-Kompetenzen und bessere Arbeitsbedingungen durch technologische Assistenz. Das Bildungsangebot „AzubiTrain“ soll rund 370.000 Auszubildende erreichen.
Die rechtlichen Anforderungen konkretisieren sich parallel auf europäischer Ebene. Seit dem 2. August 2025 gelten Transparenzpflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Ab dem 2. August 2026 kommen strengere Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme hinzu. Und ab dem 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung verbindlich in Kraft – ohne Übergangsfrist. Maschinenbauer und Betreiber müssen ihre Sicherheitskonzepte und Dokumentationen frühzeitig auf Revisionssicherheit prüfen.
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Praxisnahe Unterstützung
Um Unternehmen und Sicherheitsfachkräfte bei der Umsetzung zu unterstützen, bieten Institutionen wie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) kostenfreie Grundlagenseminare an. Ein erster Termin findet am 1. Juli 2026 in Saarbrücken statt, weitere sind bis Jahresende geplant.
Auch für spezialisierte Branchen gibt es Neuerungen: Die DGUV-Regel 109-602 und die DGUV-Information 209-009 fassen die Sicherheitsbestimmungen für die nasschemische Oberflächenbehandlung zusammen. Sie ersetzen ältere Regelwerke wie die VBG 57 und stehen Fachkräften als praxisnahe Leitfäden zur Verfügung.
