Arbeitsschutz-Normen, KAN

Arbeitsschutz-Normen: KAN stellt den 75-Kilo-Referenzwert infrage

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine KAN-Erhebung zeigt, dass der häufig genutzte Referenzwert von 75 Kilogramm aktuelle Körperdaten nicht zuverlässig abbildet.
Industrielle Prüfvorrichtung aus Stahl in einem hellen, sterilen Laborraum ohne Beschriftungen. Illustration mit AI erstellt.

Technische Normen und Regelwerke für Arbeitsmittel und Sicherheitsausstattungen stützen sich in vielen Bereichen auf veraltete Annahmen über menschliche Körpermaße. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung, die von der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) veranlasst wurde und über die das Portal arbeitsschutzdigital.de am 05.11.2026 berichtete.

Die Analyse verdeutlicht, dass zahlreiche aktuell gültige Festlegungen nicht mehr mit den tatsächlichen physischen Merkmalen und Gewichten der Beschäftigten übereinstimmen.

Falsche Annahmen bei Prüfmasse und maximaler Nutzlast

Ein zentraler Kritikpunkt der Untersuchung betrifft die in technischen Regelwerken hinterlegten Vorgaben für das Körpergewicht. In vielen Normen wird ein Wert von 75 Kilogramm als maximale Nutzlast oder als Prüfmasse zur Simulation einer Person herangezogen. Dieser Wert dient bei Prüfverfahren und Konstruktionsberechnungen als Referenz, um mechanische Belastungen, Tragfähigkeiten oder Stabilitätseigenschaften zu testen.

Wie die Erhebung im Auftrag der KAN zeigt, bildet diese Festlegung die aktuellen Körpermaßdaten jedoch nicht mehr verlässlich ab. Die Konsequenzen für die betriebliche Praxis sind unmittelbar sicherheitsrelevant: Produkte können dadurch für ein geringeres Körpergewicht ausgelegt sein, als es in der Realität tatsächlich erforderlich ist.

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Wenn sicherheitsrelevante Produkte und Schutzsysteme auf überholten Gewichtswerten aufbauen, drohen im Einsatz Sicherheitsmargen unterschritten zu werden, sobald schwerere Personen die entsprechenden Arbeitsmittel nutzen.

KAN fordert Überprüfung durch zuständige Gremien

Um den Handlungsbedarf exakt zu bestimmen, hat die Kommission Arbeitsschutz und Normung im Detail analysieren lassen, welche konkreten Körpergewichtsangaben in welchen Normen und ähnlichen Dokumenten gemacht werden. Die Bestandsaufnahme erfasst dabei ein breites Spektrum technischer Vorgaben, in denen menschliche Belastungen eine Rolle spielen.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sind die betroffenen Normungsgremien nun aufgefordert, die hinterlegten Werte zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Normen definieren maßgebliche Mindestanforderungen an Produkte und Schutzeinrichtungen und dienen Herstellern als Grundlage für Entwicklung und Prüfung.

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Ziel der anstehenden Überarbeitung durch die Gremien ist es, überholte Referenzgrößen zu korrigieren und sicherzustellen, dass Konstruktions- und Prüfvorgaben wieder den realen Gegebenheiten im Arbeitsschutz entsprechen.

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