Arbeitsschutz, Schwellenwert

Arbeitsschutz: Schwellenwert fĂŒr Sicherheitsbeauftragte auf 50 erhöht

Veröffentlicht am: 05.06.2026 um 13:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Arbeitsschutzregeln entlasten Betriebe, wÀhrend der Zoll mit Razzien gegen Schwarzarbeit in der Paketbranche vorgeht.

Bundesregierung entlastet Firmen, Zoll jagt Schwarzarbeiter
Zollbeamter inspiziert ein Paket in einem Logistikzentrum, um Arbeitsschutz und illegale BeschÀftigung im KEP-Sektor zu kontrollieren. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung geht einen zweigleisigen Weg: WĂ€hrend sie Unternehmen durch höhere Schwellenwerte entlastet, jagt der Zoll mit Großrazzien Schwarzarbeiter in der Paketbranche.

Seit dem 29. Mai 2026 mĂŒssen Betriebe erst ab 50 BeschĂ€ftigten einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Unternehmen mit 21 bis 49 Angestellten brauchen nur dann einen Beauftragten, wenn eine besondere GefĂ€hrdung nachgewiesen ist.

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FĂŒr Betriebe bis 250 Mitarbeiter ohne spezifisches Risiko reicht kĂŒnftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter. Wer gegen die Regeln verstĂ¶ĂŸt, zahlt bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Der Bundesrat beschĂ€ftigte sich am 4. Juni mit einer Entschließung zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz. Ziel: Prozesse effizienter machen, ohne das Schutzniveau zu senken.

Großrazzia in der Paketbranche

Parallel zu den Erleichterungen zeigt der Zoll HĂ€rte. Anfang Mai durchsuchten mehr als 2.900 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit Depots und Verteilzentren von Paketdiensten.

Die Kontrolleure prĂŒften verdachtsunabhĂ€ngig die Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde und die korrekte AbfĂŒhrung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen.

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Bundesfinanzminister Klingbeil betonte die Notwendigkeit: „Wir sichern Staatseinnahmen und schĂŒtzen Arbeitnehmer vor Ausbeutung." Die Branche gilt wegen komplexer Subunternehmerketten als besonders anfĂ€llig fĂŒr VerstĂ¶ĂŸe.

Berliner Schleuserbande ausgehoben

Dass es nicht nur um Ordnungswidrigkeiten geht, zeigt ein aktueller Ermittlungserfolg. Am 3. Juni durchsuchten EinsatzkrĂ€fte mehrere Berliner Stadtteile – gegen eine mutmaßliche Schleuserbande.

Die acht Beschuldigten sollen seit 2021 indische SpezialitÀtenköche angeworben und unter prekÀren Bedingungen ausgebeutet haben. Die Opfer mussten bis zu 13 Stunden tÀglich arbeiten, der Lohn lag deutlich unter dem Mindestlohn.

Die TĂ€ter entzogen den Köchen die Ausweisdokumente und brachten sie in ĂŒberfĂŒllten RĂ€umen unter. Bei den Durchsuchungen stellten die Behörden gravierende MĂ€ngel beim Brandschutz und der Hygiene fest.

USA drohen mit Zöllen wegen Zwangsarbeit

Das Thema Arbeitsstandards hat auch eine internationale Dimension. Die USA drohen rund 60 Handelspartnern – darunter der EU, Großbritannien und der Schweiz – mit zusĂ€tzlichen Zöllen von 10 bis 12,5 Prozent.

Grund: Der US-Handelsbeauftragte wirft den Partnern unzureichende Maßnahmen gegen Zwangsarbeit vor. Die EU verweist auf eigene Verordnungen aus dem Jahr 2024. Eine Anhörung ist fĂŒr den 7. Juli angesetzt.

Verrechnungspreise werden zur Zollfalle

FĂŒr international agierende Unternehmen kommen weitere Risiken hinzu. Der EuropĂ€ische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof haben im Mai 2026 klargestellt: NachtrĂ€gliche Preisanpassungen in Konzernen haben nicht nur umsatzsteuerliche Folgen – sie beeinflussen auch den Zollwert von Waren.

Experten raten zu einer integrierten Compliance-Strategie. Sonst drohen Nachzahlungen bei Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.

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