Arbeitsschutz, Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutz: Sicherheitsbeauftragte ab 50 Beschäftigten seit Mai

26.06.2026 - 08:22:02 | boerse-global.de

Psychische Erkrankungen verursachen 2025 über 320 Millionen Fehltage und einen Höchststand bei Erwerbsminderungsrenten. Experten fordern neue Präventionsmaßnahmen.

Psychische Erkrankungen: Rekordwerte bei Fehltagen und Erwerbsminderungsrenten
Arbeitsschutz - Eine Person sitzt an einem modernen Schreibtisch, den Kopf in den Händen, sichtbar gestresst. Der Fokus liegt auf der psychischen Belastung. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Jahr 2025 erreichten die Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen mit knapp 74.800 Fällen einen Höchststand der letzten zehn Jahre. Zum Vergleich: 2024 lag der Wert noch bei rund 72.000 Fällen. Besonders stark stiegen die Fallzahlen bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) – auf etwa 3.200 Fälle, ein Plus von 60 Prozent seit 2016.

Die Bundestagsabgeordnete Anne Zerr fordert deshalb die Aufnahme von PTBS in die Liste der Berufskrankheiten.

Krankenkassen schlagen Alarm

Auch bei den Krankenkassen verfestigt sich der Trend. Für 2025 meldeten die Versicherer bundesweit über 320 Millionen Fehltage aufgrund psychischer Diagnosen – ein neuer Rekord. Laut DAK-Psychoreport verursachten diese Erkrankungen 17,4 Prozent aller Fehltage. Der Anstieg über das letzte Jahrzehnt liegt bei 48 Prozent.

Die Techniker Krankenkasse stellte fest: Mittlerweile entfällt fast jeder fünfte Krankentag auf eine psychische Diagnose. Das Robert Koch-Institut gab für 2024 an, dass etwa 40,9 Prozent der gesetzlich Versicherten mindestens eine entsprechende Diagnose erhielten. Frauen sind mit 44,3 Prozent häufiger betroffen als Männer mit 36,8 Prozent.

Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

Der Gesetzgeber reagiert. Seit dem 29. Mai 2026 gilt eine Neufassung des § 22 SGB VII. Unternehmen müssen nun erst ab 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen – bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Offiziell dient die Maßnahme dem Bürokratieabbau für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt aber das entscheidende Instrument. Bei besonderen Risiken können Sicherheitsbeauftragte weiterhin auch in kleineren Betrieben nötig sein.

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Ganzheitlicher Ansatz für Büroarbeit

Parallel dazu wurde die DGUV Regel 115-401 für Bürobetriebe überarbeitet. Der neue Standard verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Neben physischen Aspekten wie Ergonomie von Tischen und Stühlen bezieht er explizit psychische Belastungen ein – sowie Softwaregestaltung, Raumklima und Beleuchtung.

Empfohlen werden unter anderem erweiterte Handlungsspielräume für Beschäftigte und eine wertschätzende Kommunikation als Präventionsmaßnahmen.

KI verändert die Gefährdungsbeurteilung

Ein neuer Faktor kommt hinzu: die Integration Künstlicher Intelligenz in den Arbeitsalltag. Fachkreise für Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement sollen KI-Entwicklungen kontinuierlich beobachten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die EU-OSHA betonen: Veränderungen durch KI-Systeme müssen zwingend unter dem Aspekt der psychischen Gesundheit bewertet werden.

Das erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen IT-Abteilungen, Datenschutz und Personalverwaltung.

Führungskräfte unter Druck

Gleichzeitig geraten Führungskräfte zunehmend unter Druck. Laut Gallup Engagement Index sank die emotionale Verbundenheit und Loyalität in dieser Gruppe deutlich. Fühlten sich 2020 noch 44 Prozent der Führungskräfte loyal verbunden, waren es zuletzt nur noch 25 Prozent.

Die Leadership-Professorin Heike Bruch weist darauf hin, dass sich etwa drei Viertel der Unternehmen in einer sogenannten Beschleunigungsfalle befinden. Das begünstige Phänomene wie „Quiet Quitting“ als Selbstschutz vor Burnout.

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Prävention beginnt in der Ausbildung

Um psychischen Belastungen bereits zu Beginn des Berufslebens entgegenzuwirken, findet heute ein gemeinsamer Online-Workshop der Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt statt. Der Fokus liegt auf Gesprächsführung und Präventionsangeboten für Ausbildungsverantwortliche.

Arbeitszeitgesetz: Mehr Flexibilität?

Auf gesetzgeberischer Ebene liegt seit Juni 2026 ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser sieht vor, dass Tarifparteien unter bestimmten Bedingungen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren können.

Die elektronische Zeiterfassung bleibt aber grundsätzlich taggleich verpflichtend. Kritiker verweisen darauf, dass die Flexibilisierung aufgrund der Kopplung an Tarifverträge nur einem Teil der Beschäftigten zugutekommen könnte – besonders in Branchen mit geringerer Tarifbindung wie der Systemgastronomie.

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