Arbeitsschutz, Sicherheitsbeauftragte

Arbeitsschutz: Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten erforderlich

26.06.2026 - 01:09:47 | boerse-global.de

Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt nun erst ab 50 Mitarbeitern. Digitale Beratungsformate werden zudem legal.

Arbeitsschutz: Neue Regeln entlasten kleine Betriebe ab 2026
Arbeitsschutz - Mitarbeiter in einem modernen Büro überprüfen digitale Sicherheitsprotokolle auf einem Tablet, symbolisch für Arbeitsschutz und neue Vorschriften. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern. Die Reform entlastet vor allem kleine und mittelständische Betriebe von Bürokratie.

Der Bundestag beschloss die Neuregelung bereits am 26. März, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Kern der Änderung von § 22 SGB VII: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sind von der Pflicht befreit. Ausnahmen gibt es nur in Branchen mit besonderen Gefährdungen – dort bleibt die Grenze bei 20 Beschäftigten.

Strenge Regeln für große Betriebe

Ab 250 Mitarbeitern müssen Unternehmen mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte benennen. Die Bundesregierung betont: Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibt trotz Erleichterungen erhalten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) arbeitet bereits an der angepassten DGUV Vorschrift 1.

Digitale Beratung wird möglich

Zum 1. Juli 2026 tritt zudem die novellierte DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie erlaubt künftig digitale Beratungsformate: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können per Video beraten – vorausgesetzt, sie haben den Betrieb zuvor persönlich besichtigt.

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Der Kreis der zugelassenen Präventionsexperten wächst. Neben klassischen Sicherheitsfachkräften können nun auch Arbeitspsychologen oder Biologen in Betreuungsmodelle einbezogen werden. Grund: Psychische Belastungen und biologische Gefährdungen gewinnen in der modernen Arbeitswelt an Bedeutung.

Unternehmen müssen künftig jährlich Fortbildungsnachweise ihrer Fachkräfte dokumentieren. Eine neue DGUV Regel 100-002 soll als praktische Orientierungshilfe dienen.

Strengere Regeln in anderen Bereichen

Während der Arbeitsschutz entlastet wird, verschärfen sich andere Vorschriften. Seit Anfang 2025 müssen Handwerksbetriebe nach Betriebsprüfungen eigenständig prüfen, ob Ergebnisse ungeprüfte Steuererklärungen betreffen.

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Für Zahnarztpraxen endet am 30. Juni die Übergangsfrist für RSA-Zertifikate bei elektronischen Heilberufsausweisen. Ab 1. Juli ist der Umstieg auf den ECC-Standard Pflicht.

Die Technik-Task-Force warnt: Viele Unternehmen haben die NIS2-Richtlinie noch nicht umgesetzt. Seit Oktober 2024 gelten die Regeln für Firmen ab 50 Mitarbeitern in kritischen Sektoren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Seit dem 7. Juni ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Sie verlangt Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen und Berichtspflichten ab 100 Beschäftigten. Ein deutsches Umsetzungsgesetz fehlt noch – die Richtlinie entfaltet aber bereits teilweise direkte Wirkung. Ein Referentenentwurf zur Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit und zur verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung liegt ebenfalls vor.

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