Arbeitsschutzkontrollen, Betriebe

Arbeitsschutzkontrollen: Betriebe in Berlin nur alle 83 Jahre geprüft

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die gesetzliche Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen wird bundesweit deutlich unterschritten. Berliner Betriebe müssen rechnerisch 83 Jahre auf eine Prüfung warten.

Arbeitsschutz: Kontrollquote in allen Bundesländern verfehlt
Ein Klemmbrett mit Sicherheitsunterlagen in einer modernen Industriehalle, das die Überwachung von Arbeitsschutz symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die gesetzliche Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen wird in allen Bundesländern deutlich unterschritten. Eigentlich müssten jährlich fünf Prozent aller Betriebe geprüft werden. Die Realität sieht anders aus.

Besonders dramatisch ist die Lage in Berlin. Ein Betrieb dort wird rechnerisch nur alle 83 Jahre kontrolliert. Die Aufsichtsbehörden sind personell und organisatorisch schlicht überfordert.

Steigende Beschäftigtenzahlen verschärfen das Problem

Die Kontrolldefizite kommen zu einem kritischen Zeitpunkt. Laut Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Schwerbehinderung 2024 auf 1,14 Millionen – ein Plus von 1,5 Prozent.

Zwar liegt deren Erwerbstätigenquote mit 50,9 Prozent noch weit unter dem Gesamtdurchschnitt von 77,2 Prozent. Doch nur 39 Prozent der anzeigepflichtigen Arbeitgeber erfüllen ihre Beschäftigungspflicht vollständig. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel kritisiert seit Langem massive Mängel – etwa defekte Aufzüge, die Teilhabe erschweren.

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Neue Gesetze erhöhen Überwachungsbedarf

Die Bundesregierung beschloss Anfang Juli 2026 ein Maßnahmenpaket mit weitreichenden Folgen für den Arbeitsschutz. Krankschreibungen sollen künftig ab dem ersten Tag nötig sein, die telefonische Krankschreibung entfällt.

Parallel steht eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes an. Geplant ist der Wechsel von einer täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Zwar bleiben Ruhezeiten und Pausenregelungen bestehen, doch die Flexibilisierung auf bis zu 12 Stunden täglich erfordert engmaschige Kontrollen.

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Hinzu kommt das Modell der „Job-to-Job-Erprobung“: Beschäftigte können bis zu vier Wochen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber probearbeiten, während das alte Arbeitsverhältnis fortbesteht. Das stellt neue Anforderungen an Unfallschutz und rechtliche Absicherung.

Wie die Behörden diese neuen Rahmenbedingungen bei den aktuellen Kontrolldefiziten flächendeckend überwachen sollen, bleibt offen.

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