Arbeitszeit-Dokumentation, Elektronische

Arbeitszeit-Dokumentation: Elektronische Erfassung ab 2027 Pflicht

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 01:12 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant elektronische Arbeitszeitdokumentation ab 2027. Unternehmen kritisieren die Neuregelung scharf.

Neue Pflicht: Elektronische Arbeitszeiterfassung ab 2027 geplant
Eine Nahaufnahme eines modernen elektronischen Zeiterfassungsterminals mit einem digitalen Display in einem Büro. Eine Hand ist verschwommen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor.

Das Ministerium betont den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und den Kampf gegen unbezahlte Mehrarbeit. Arbeitgeberverbände reagieren scharf.

Gestaffelte Einführung nach Betriebsgröße

Die elektronische Erfassung soll noch am Tag der Arbeitsleistung erfolgen. Die Neuregelung sieht jedoch Übergangsfristen vor, die nach Unternehmensgröße gestaffelt sind.

Tritt das Gesetz Anfang 2027 in Kraft, gilt eine allgemeine Frist von einem Jahr. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten zwei Jahre. Kleinstbetriebe mit unter 50 Mitarbeitern haben fünf Jahre Zeit.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sind ganz ausgenommen – sie dürfen weiterhin in anderer Form dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Vertrauensarbeitszeit bleibt – aber mit Haken

Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll grundsätzlich erhalten bleiben. Allerdings liegt die Verantwortung für die korrekte Erfassung künftig beim Arbeitgeber.

Eine wichtige Neuerung: Tarifvertragsparteien können künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vereinbaren. Die EU-Obergrenze von 48 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden.

Der Ausgleichszeitraum kann von sechs auf vier Monate verkürzt werden. Ohne tarifliche Regelung bleibt es bei maximal zehn Stunden pro Tag inklusive Ausgleich.

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638 Millionen unbezahlte Überstunden

Die Bundesarbeitsministerin verteidigte die Beibehaltung des Achtstundentags. Flexibilisierung sei nur unter strengen Bedingungen möglich, so die Ministerin. Einzeltage könnten tariflich auf bis zu 13 Stunden inklusive Pausen ausgedehnt werden.

Der Hintergrund: 2024 wurden in Deutschland rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet – über 50 Prozent der gesamten Mehrarbeit. Der wirtschaftliche Wert: etwa 6,27 Milliarden Euro.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verweist auf systematische Überlastungen, etwa bei Lehrkräften in Niedersachsen.

Wirtschaft läuft Sturm

Der Arbeitgeberpräsident fordert den Rückzug des Entwurfs. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert, die Vorlage verfehle notwendige Reformen und widerspreche dem Koalitionsvertrag.

Auch regionale Verbände melden Bedenken zur praktischen Umsetzbarkeit an.

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Weitere Änderungen im Arbeitsrecht

Die Debatte wird von mehreren parallelen Vorhaben flankiert:

  • Krankmeldung: Ein Koalitionsbeschluss von Anfang Juli 2026 sieht vor, dass die Vorlage eines Attests künftig ab dem ersten Krankheitstag Pflicht wird. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen.
  • Mindestlohn: Nach der Steigerung auf 13,90 Euro Anfang 2026 ist eine Anhebung auf 14,60 Euro für Januar 2027 geplant. Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro.
  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen soll bis Ende 2030 von zwei auf vier Jahre verlängert werden können.
  • Hygienezeiten: Das Bundesarbeitsgericht entschied am 11. Juli 2026: Körperreinigung kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein, etwa bei außergewöhnlich starker Verschmutzung durch gesundheitsgefährdende Stoffe.

Die Reform des Arbeitszeitgesetzes wurde im Koalitionsausschuss Anfang Juli zunächst ausgeklammert. Eine finale Einreichung des Gesetzentwurfs wird für Herbst 2026 erwartet.

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