Arbeitszeit-Reform: Entscheidung zu 40-Stunden-Woche am 1. Juli
16.06.2026 - 18:20:00 | boerse-global.de
Im Zentrum stehen die Flexibilisierung der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit und die EinfĂŒhrung einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung.
Von tÀglich zu wöchentlich
SPD-ParlamentsgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dirk Wiese zeigte sich Mitte Juni zuversichtlich, dass bald eine Einigung mit der Union steht. Kern der Reform: Statt tĂ€glicher Höchstarbeitszeit soll kĂŒnftig eine wöchentliche Betrachtung gelten.
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Diskutiert wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden. Die tĂ€gliche Arbeitszeit könnte auf bis zu 13 Stunden ansteigen. Die SPD koppelt diese Flexibilisierung eng an die EinfĂŒhrung einer verpflichtenden digitalen Zeiterfassung.
So soll die Einhaltung der Schutzvorschriften trotz lÀngerer Arbeitstage kontrollierbar bleiben. Eine Entscheidung erwartet der Koalitionsausschuss am 1. Juli. Die Union drÀngt auf schnelle Umsetzung, die Linke lehnt das Vorhaben ab.
Bremen startet Pilotprojekt fĂŒr Lehrer
Parallel zu den bundesweiten Verhandlungen setzt Bremen als erstes Bundesland ein konkretes Projekt um. Zum Schuljahr 2026/27 dokumentieren neun Schulen sÀmtliche TÀtigkeiten digital.
Allein am Gymnasium Carl von Ossietzky in Bremerhaven erfassen rund 60 LehrkrĂ€fte ihre Arbeitszeit mit der App âUntis Arbeitszeitâ. Erfasst werden Unterricht, Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, ElterngesprĂ€che, Konferenzen und VerwaltungstĂ€tigkeiten.
Ziel: Die tatsĂ€chliche Arbeitsbelastung im Lehrberuf sichtbar machen und den Arbeitsschutz verbessern. Die Software warnt automatisch, wenn gegen gesetzliche Ruhezeiten verstoĂen wird. Das Pilotprojekt lĂ€uft bis Juli 2027, die erste Zwischenevaluation erfolgt nach dem ersten Halbjahr.
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EuGH und BAG gaben den AnstoĂ
Die aktuelle Debatte stĂŒtzt sich auf grundlegende Gerichtsentscheidungen. Bereits 2019 forderte der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) Systeme zur Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekrĂ€ftigte dies am 13. September 2022: Arbeitgeber mĂŒssen die gesamte Arbeitszeit ihrer BeschĂ€ftigten aufzeichnen.
Im Gastgewerbe ist die Dokumentationspflicht lĂ€ngst gelebte Praxis, auch wenn hier keine feste Form vorgeschrieben ist. Arbeitgeber mĂŒssen Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit festhalten.
70 Prozent der BeschĂ€ftigten im Gastgewerbe arbeiten gelegentlich am Wochenende, 51 Prozent leisten Abendarbeit, 21 Prozent sind im Schichtsystem tĂ€tig. Der DEHOGA Bundesverband fordert seit Anfang des Jahres die Ablösung der tĂ€glichen durch eine wöchentliche Regelung. Aktuell gilt maximal acht Stunden tĂ€glich, unter bestimmten Voraussetzungen verlĂ€ngerbar auf zehn Stunden â mit entsprechendem Ausgleich.
