Arbeitszeit-Reform: Zehn Stunden tÀglich nur in Tarifbetrieben
19.06.2026 - 07:30:56 | boerse-global.de
Der Referentenentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) sorgt bereits vor der offiziellen Abstimmung fĂŒr heftigen Streit.
Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag
Kern der Reform: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können kĂŒnftig eine wöchentliche statt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit vereinbaren. Der gesetzliche Achtstundentag bleibt zwar Standard, die Ausnahmen werden aber deutlich ausgeweitet.
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In tarifgebundenen Betrieben oder mit entsprechender Betriebsvereinbarung soll die tĂ€gliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden steigen dĂŒrfen. Voraussetzung: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ĂŒberschreitet im Jahresschnitt 48 Stunden nicht. Rechnerisch wĂ€re zeitweise eine 60-Stunden-Woche möglich â sofern innerhalb von vier Monaten der Freizeitausgleich erfolgt.
Betriebe ohne Tarifbindung bleiben auĂen vor. Sie mĂŒssen weiterhin die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit als feste Grenze einhalten.
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht
Parallel zur Flexibilisierung verschĂ€rft der Entwurf die Dokumentationspflichten. Arbeitgeber mĂŒssen Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit elektronisch erfassen. Damit setzt das Ministerium Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts um.
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Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt â die Dokumentationspflicht entfĂ€llt aber nicht. Sie kann lediglich auf die BeschĂ€ftigten delegiert werden.
Die Kosten: 76,7 Millionen Euro einmaliger Umstellungsaufwand. Das Ministerium rechnet jedoch mit jĂ€hrlichen Einsparungen von 168,6 Millionen Euro durch BĂŒrokratieabbau.
Scharfe Kritik von Wirtschaft und Opposition
ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger fordert den RĂŒckzug des Entwurfs. Die VerknĂŒpfung von Flexibilisierung und Tarifbindung sei unzureichend fĂŒr eine moderne Arbeitswelt.
Oliver Zander von Gesamtmetall spricht von einem âRĂŒckfall in veraltete Regulierungsmusterâ. Er wirft dem Ministerium vor, gewerkschaftliche Maximalforderungen umzusetzen.
Auch politisch gibt es Gegenwind. CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann erklĂ€rt, der Entwurf entspreche nicht den Koalitionsvereinbarungen. Gitta Connemann von der Mittelstands- und Wirtschaftsunion kritisiert die Benachteiligung nicht-tarifgebundener Firmen und die bĂŒrokratischen HĂŒrden.
Sonderregeln fĂŒr BĂ€ckereien und Bibliotheken
Der Entwurf enthĂ€lt spezifische Ăffnungsklauseln fĂŒr Sonntagsarbeit. Ăffentliche Bibliotheken dĂŒrften Personal sonntags bis zu sechs Stunden beschĂ€ftigen. BĂ€ckereien könnten an Sonntagen fĂŒnf Stunden produzieren und drei Stunden ausliefern.
Das Ministerium betont: Es handelt sich um eine interne Arbeitsfassung, die noch nicht final abgestimmt ist. Die Reform ist Teil eines gröĂeren Pakets mit Renten- und SteuerĂ€nderungen. Die Koalition will es noch vor der Sommerpause beraten.
