Arbeitszeitbetrug, Bundesgericht

Arbeitszeitbetrug: Bundesgericht kippt Kündigung einer Oberärztin

27.06.2026 - 09:20:24 | boerse-global.de

Aktuelle Urteile zeigen: Wer gegen Arbeitszeitregeln verstößt, riskiert seinen Job. Gerichte bestätigen Kündigungen bei wiederholten Verstößen.

Arbeitszeitverstöße: Kündigungen durch Gerichte bestätigt
Arbeitszeitbetrug - Eine Nahaufnahme einer modernen Stempeluhr mit einer Hand, die über dem Stempelknopf schwebt, im Hintergrund ein Bürogang. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mehrere aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Sowohl zu frühes Erscheinen als auch falsche Zeiterfassung haben weitreichende Konsequenzen.

Zu pünktlich gefeuert

Ein spanisches Gericht in Alicante bestätigte 2026 die fristlose Kündigung einer 22-jährigen Logistikmitarbeiterin. Ihr Vergehen? Sie erschien regelmäßig 30 bis 45 Minuten vor Schichtbeginn. Trotz Abmahnung und ausdrücklichem Verbot des Arbeitgebers setzte die Frau ihr Verhalten fort.

Das Gericht wertete dies als beharrliche Missachtung von Weisungen. Hinzu kamen Vorwürfe wegen Problemen bei der Zeiterfassung und der unbefugten Verwertung eines Fahrzeugteils. Entscheidend war: Nicht die Pünktlichkeit an sich war das Problem, sondern der Verstoß gegen vertragliche Arbeitszeiten und die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.

Arbeitszeitbetrug: Klinik scheitert vor Gericht

Anders lief es für eine leitende Oberärztin am Universitätsklinikum Regensburg. Das Arbeitsgericht Regensburg erklärte ihre Kündigung am 26. Juni 2026 für unwirksam. Der Vorwurf: Die Medizinerin habe ihre Arbeitszeit um 80 Minuten falsch angegeben.

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Das Gericht sah die Vorwürfe als nicht haltbar an und verpflichtete das Klinikum zur Weiterbeschäftigung der Gefäßchirurgin. Der Streitwert lag bei 50.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Fall beschäftigt das Arbeitsgericht Esslingen. Seit dem 23. Juni 2026 wird dort über die fristlose Kündigung eines Chefarztes verhandelt. Ihm werden Aktenmanipulation und mehrfache Operationen gegen den Willen einer Patientin vorgeworfen.

Krankmeldung nach Kündigung: Strengere Regeln

Wer sich direkt nach einer Kündigung krankmeldet, muss mit Nachfragen rechnen. Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 335/22) stellte klar: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn die Krankmeldung zeitlich mit der Kündigungsfrist zusammenfällt – besonders bei einem direkten Jobwechsel.

Das Arbeitsgericht Nordhausen (Az. 3 Ca 438/25) ergänzte: Eine ordnungsgemäß ausgestellte AU hat grundsätzlich hohen Beweiswert. Dieser wird nur erschüttert, wenn der Arbeitgeber konkret beweisen kann, dass der Mitarbeiter die Krankschreibung vorher angekündigt hatte.

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Der Hintergrund: Laut einer Studie der Pronova BKK gaben 60 Prozent der Beschäftigten an, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie arbeitsfähig waren. Die durchschnittlichen Krankheitstage stiegen von 13 Tagen (2021) auf 17 Tage (Januar bis November 2025).

Formfehler bei Massenentlassungen

Das BAG (Az. 6 AZR 7/26) entschied am 25. Juni 2026: Geringfügige Abweichungen in einer Massenentlassungsanzeige machen eine Kündigung nicht unwirksam. Im konkreten Fall wurden 34 statt 31 oder 32 Entlassungen gemeldet – der Zweck der Anzeige blieb gewahrt.

Bei Verdachtskündigungen dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter übrigens auch im Urlaub kontaktieren. Das BAG stellte bereits im Dezember 2025 klar: Um die Zwei-Wochen-Frist für außerordentliche Kündigungen einzuhalten, ist ein Kontaktversuch mitunter sogar geboten. Ein generelles Kontaktverbot während der Erholungszeit gibt es nicht.

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