Arbeitszeiterfassung: Elektronische Kontrolle wird ab 2027 zur Pflicht
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Überwachung von Beschäftigten wird neu justiert – mit unterschiedlichen Vorzeichen. Während Spaniens Oberster Gerichtshof die physische Kontrolle von Mitarbeitern einschränkt, treibt die deutsche Bundesregierung die elektronische Arbeitszeiterfassung voran.
H&M muss Taschen- und Spindkontrollen einstellen
Spaniens höchstes Gericht hat die Praxis des Modehändlers H&M gestoppt, tägliche Taschenkontrollen und monatliche Spinddurchsuchungen durchzuführen. Die Richter bewerteten die Maßnahmen als unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre.
Das Unternehmen habe keine ausreichenden Belege für ein massives Diebstahlproblem vorgelegt, so die Urteilsbegründung. Bei rund 4.600 Mitarbeitern gab es in drei Jahren lediglich sechs Entlassungen wegen Diebstahls. Die Kontrollen müssen unverzüglich eingestellt werden.
Digitale Zeiterfassung wird Pflicht
Parallel dazu konkretisiert sich in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch aufzeichnen müssen – auch bei Vertrauensarbeitszeit.
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Die Übergangsfristen sind gestaffelt: Ein Jahr haben alle Betriebe Zeit für die Umsetzung. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bekommen zwei Jahre, Kleinbetriebe mit unter 50 Beschäftigten sogar fünf Jahre. Zudem soll der Ausgleichszeitraum für die Höchstarbeitszeit von sechs auf vier Monate sinken. Wirtschaftsvertreter kritisieren das Vorhaben bereits als bürokratisch und unflexibel.
Tesla-Vorwürfe gegen IG Metall: Ermittlungen eingestellt
Auch im Bereich der Betriebsratsarbeit spielten Überwachungsvorwürfe eine Rolle. Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg wies die Beschwerde von Tesla gegen IG-Metall-Vertreter zurück. Der Autobauer hatte vermutet, eine Betriebsratssitzung am 10. Februar sei heimlich mitgeschnitten worden.
Ein Gutachten des Landeskriminalamtes bestätigte die Vorwürfe nicht: Auf dem untersuchten Notebook fanden sich keine entsprechenden Aufnahmen. Die Ermittlungen bleiben eingestellt. Die Gewerkschaft hatte im Gegenzug rechtliche Schritte gegen die Werksleitung wegen übler Nachrede eingeleitet.
Jeder Zweite hält Arbeitszeitbetrug für üblich
Eine aktuelle Civey-Umfrage unter 2.500 Erwerbstätigen zeigt die psychologische Seite der Arbeitsüberwachung. Demnach halten 51 Prozent der Befragten Arbeitszeitbetrug für eine gängige Praxis.
Besonders anfällig: Arbeiter, von denen nur 30 Prozent solche Manipulationen kategorisch ablehnen. Als Hauptmotive nennen die Befragten unbezahlte Überstunden (26 Prozent) und empfundene unfaire Behandlung durch den Arbeitgeber.
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EU-KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab August
Zusätzlich treten am 2. August neue Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung in Kraft. Unternehmen müssen dann KI-Interaktionen und generierte Inhalte kennzeichnen. Für die technische Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übernimmt ab heute die Marktüberwachung für KI-Systeme im Finanzsektor – insbesondere für Hochrisiko-Anwendungen wie automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen.
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