Arbeitszeitflexibilisierung, ZDH-PrÀsident

Arbeitszeitflexibilisierung: ZDH-PrÀsident drÀngt auf Beschluss noch 2026

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Jörg Dittrich verlangt noch 2026 einen Bundestagsbeschluss und kritisiert die bisherigen VorschlÀge zur Arbeitszeitgestaltung.
Eine leere, aufgerĂ€umte Werkstatt mit hochwertigen Holzmaterialien und Werkzeugen in natĂŒrlichem Morgenlicht. Illustration mit AI erstellt.

Der PrĂ€sident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, drĂ€ngt die Bundesregierung zur zĂŒgigen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung. GegenĂŒber Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) forderte Dittrich eine zeitnahe Reform und warb dafĂŒr, den Unternehmen mehr Vertrauen entgegenzubringen. Die Betriebe sollten flexiblere Modelle in der Praxis schlicht ausprobieren können.

Druck auf den neuen Bundesarbeitsminister

Nach EinschĂ€tzung des ZDH-PrĂ€sidenten lĂ€sst die wirtschaftliche Lage dem neuen Arbeitsminister keine Schonfrist. Schweitzer, der das Amt von BĂ€rbel Bas ĂŒbernommen hat, mĂŒsse umgehend an die Arbeit gehen und konkrete GesetzentwĂŒrfe fĂŒr den Arbeitsmarkt sowie fĂŒr die Rente vorlegen. Dittrich betonte, dass auch ein Amtswechsel nicht zu Verzögerungen fĂŒhren dĂŒrfe, wenngleich er die Rentenreform als schwierig einstufte.

Zugleich warnte Dittrich davor, dass sich das Zeitfenster fĂŒr notwendige Reformen bald schließen könne. Er forderte, die Flexibilisierung der Arbeitszeit noch in diesem Jahr im Bundestag zu verabschieden. Zur BegrĂŒndung verwies der VerbandsprĂ€sident auf die schwierige Lage der Betriebe: Der GeschĂ€ftsklimaindex im Handwerk lag im ersten Halbjahr 2026 nahezu auf dem Niveau der Corona-Pandemie.

Wirtschaftswachstum mĂŒsse aus privaten Investitionen erwachsen und nicht aus Schulden, staatlichen Ausgaben oder BrĂŒckentagen entstehen. Zudem plĂ€diert Dittrich fĂŒr niedrigere SozialbeitrĂ€ge und kritisierte die bisherigen EntwĂŒrfe zur Arbeitszeit deutlich. Diese stĂŒnden nach seinen Worten keineswegs im Einklang mit den Vereinbarungen aus der Koalition.

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KoalitionsplÀne und rechtlicher Rahmen

Die Koalition aus SPD und Union hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf flexiblere Arbeitszeiten verstĂ€ndigt. Die Vereinbarung sieht vor, von der starren Tageshöchstarbeitszeit zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ĂŒberzugehen und damit den klassischen Achtstundentag zu ersetzen.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hob zuletzt Vorteile von Zwölfstundentagen hervor, wenn diese auf wenige Wochentage verteilt wĂŒrden. Rainer Dulger, PrĂ€sident der Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA), verwies in diesem Zusammenhang auf die Vorgaben der EuropĂ€ischen Union, die eine Höchstgrenze von 48 Stunden pro Woche vorsehen.

Nach geltendem Recht sind regulĂ€r maximal acht Stunden pro Werktag zulĂ€ssig. Eine Ausweitung auf zehn Stunden ist nur möglich, wenn ĂŒber einen festgelegten Zeitraum ein Ausgleich erfolgt. Dabei gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Rein rechnerisch wÀren durch diese europarechtlich garantierte Ruhezeit bis zu 13 Stunden am Tag denkbar. In Ausnahmefeldern wie dem Rettungswesen, dem Gesundheitsbereich, bei Sicherheitsdiensten sowie in Kraftwerken, Raffinerien und der chemischen Industrie sind bereits heute bis zu zwölf Stunden tÀglich gestattet.

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Positionen zur Mitbestimmung und Tarifbindung

Gegen eine pauschale Deregulierung regt sich jedoch politischer Vorbehalt. Eine Arbeitsgruppe der SPD legte Anfang Oktober 2026 ein Positionspapier vor, das auf Selbstbestimmung statt bloßer Deregulierung setzt.

Demnach soll eine Wochenarbeitszeit nur fĂŒr Branchen und Betriebe geöffnet werden, die ĂŒber TarifvertrĂ€ge verfĂŒgen. Arbeitszeitentscheidungen mĂŒssten dem Konzept zufolge einvernehmlich zwischen den Beteiligten getroffen werden, flankiert von mehr Mitbestimmungsrechten und einer verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung.

Als Referenzmodell nennt die Arbeitsgruppe Vereinbarungen wie im UPM-Werk Leuna in Sachsen-Anhalt, wo mit dem Betriebsrat Schichten von zwölf Stunden an drei Tagen in der Woche geregelt wurden.

Die BeschrĂ€nkung auf tarifgebundene Unternehmen stĂ¶ĂŸt jedoch auf strukturelle Grenzen, da derzeit nur knapp die HĂ€lfte aller BeschĂ€ftigten in Betrieben mit Tarifbindung arbeitet. Gleichzeitig ergab eine DGB-Befragung aus dem Jahr 2025, dass sich mehr als die HĂ€lfte der VollzeitbeschĂ€ftigten kĂŒrzere Arbeitszeiten wĂŒnscht, was die politische Debatte ĂŒber lĂ€ngere Tagesschichten zusĂ€tzlich prĂ€gt.

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