Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant 12-Stunden-Tage und Zeiterfassung

04.06.2026 - 17:13:09 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Reform des Arbeitszeitgesetzes mit elektronischer Pflicht und lÀngeren tÀglichen Schichten.

Arbeitszeitreform 2026: Elektronische Erfassung und flexible Schichten
Arbeitszeitgesetz - A digital time clock displaying working hours, with a diverse group of employees in a blurred background. 04.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die geplanten Änderungen sehen eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung und einen Wechsel von tĂ€glichen zu wöchentlichen Höchstarbeitszeiten vor. Die EU-weite 48-Stunden-Woche und die vorgeschriebene 11-stĂŒndige Ruhepause bleiben zwar erhalten, doch kĂŒnftig könnten tĂ€gliche Schichten von bis zu 12 Stunden erlaubt sein.

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DGB schlĂ€gt Alarm: „Das ist ein BĂ€rendienst fĂŒr die BeschĂ€ftigten"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Niedersachsen ĂŒbt scharfe Kritik an den PlĂ€nen. Die Organisation warnt davor, den traditionellen Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. „Schon heute sind unter bestimmten Bedingungen Zehn-Stunden-Tage erlaubt", so der DGB. Die neue FlexibilitĂ€t könnte Arbeitgebern ermöglichen, Schichten von bis zu 13 Stunden anzuordnen.

Die Gewerkschaft stĂŒtzt ihre Ablehnung auf den „Gute Arbeit"-Index. Demnach sind nur 40 Prozent der BeschĂ€ftigten mit ihren Arbeitszeiten zufrieden. Mehr als die HĂ€lfte der Befragten wĂŒnscht sich kĂŒrzere Arbeitszeiten. Besonders alarmierend: 34 Prozent der Frauen, die keine Konflikte zwischen Beruf und Familie melden, fĂŒhlen sich nach ihrer Schicht dennoch erschöpft.

Nahverkehr in Niedersachsen: Schlichtung soll Streiks beenden

Besonders angespannt bleibt die Lage im Nahverkehr Niedersachsens. Nach der sechsten Verhandlungsrunde am 4. Juni 2026 einigten sich der Arbeitgeberverband KAV und die Gewerkschaft Verdi auf ein Schlichtungsverfahren. Verdi fordert kĂŒrzere Wochenarbeitszeiten, verbesserte SchichtplĂ€ne und höhere ZuschlĂ€ge. Die Arbeitgeber boten einen zusĂ€tzlichen Urlaubstag ab 2027 an – fĂŒr die Gewerkschaft nicht genug. Warnstreiks in Hannover, Braunschweig und Göttingen hatten zuletzt den öffentlichen Nahverkehr lahmgelegt.

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Polizei in Österreich: Neues Dienstmodell nach 50 Jahren

WĂ€hrend auf Bundesebene noch diskutiert wird, setzen einzelne Branchen bereits neue MaßstĂ€be. In Österreich fĂŒhrte Innenminister Gerhard Karner am 1. Juni 2026 die fĂŒnfte GesprĂ€chsrunde mit Personalvertretern zur Modernisierung der PolizeidienstplĂ€ne. Es ist die erste Reform seit ĂŒber 50 Jahren.

Die Einigung sieht vor, die Wochenenddienststunden von 48 auf 40 zu senken. In fĂŒnf Pilotbezirken dĂŒrfen kĂŒnftig 50 Prozent der Beamten 24-Stunden-Schichten ĂŒbernehmen – gegen eine PrĂ€mie von 600 Euro.

Feuerwehrgewerkschaft setzt neuen Standard in Hamburg

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) hat am 3. Juni 2026 ihren ersten Haustarifvertrag mit dem ASB Rettungsdienst in Hamburg abgeschlossen. Der Vertrag sieht eine 39,5-Stunden-Woche und 30 Tage Jahresurlaub vor. Die ZuschlĂ€ge: 20 Prozent fĂŒr Nachtarbeit, 25 Prozent fĂŒr Sonntagsdienste und 35 Prozent fĂŒr Feiertage. Zudem erhalten BeschĂ€ftigte bei Krankheit bis zu 26 Wochen lang volle NettovergĂŒtung.

Gerichte ziehen rote Linien: Urlaub und Krankschreibung

Auch die Rechtsprechung setzt klare Grenzen. Das ThĂŒringer Landesarbeitsgericht entschied am 2. MĂ€rz 2026: Betriebliche Regelungen, die den Urlaub auf maximal zwei zusammenhĂ€ngende Wochen begrenzen, sind unwirksam. Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub grundsĂ€tzlich am StĂŒck gewĂ€hrt werden – zwölf Werktage sind die Untergrenze, nicht die Obergrenze.

In einem anderen Fall aus MĂ€rz 2026 gab das Arbeitsgericht Heilbronn einem Arbeitgeber recht, der die Lohnzahlung verweigerte, nachdem ein Mitarbeiter direkt im Anschluss an seinen Urlaub krankgeschrieben wurde. Das Gericht sah die Beweiskraft der Krankschreibung als erschĂŒttert an – insbesondere, weil die Krankmeldung exakt die Dauer des zuvor abgelehnten UrlaubsverlĂ€ngerungswunsches abdeckte. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2025 klargestellt, dass in solchen FĂ€llen die Beweislast auf den Arbeitnehmer ĂŒbergeht.

Fußball am Arbeitsplatz: Radio ja, Stream nein

Zum Thema Arbeitsplatz und Großereignisse haben Rechtsexperten klargestellt: Ein Anspruch auf das Streamen von SportĂŒbertragungen im BĂŒro besteht nicht. Radioprogramme sind in der Regel erlaubt, solange sie Kollegen nicht stören. Nicht genehmigtes Video-Streaming kann dagegen Abmahnungen oder sogar KĂŒndigungen nach sich ziehen. Eine Umfrage unter 1.100 Teilnehmern zeigt: 59 Prozent der BeschĂ€ftigten richten ihr Sehverhalten nach den Anstoßzeiten, 28 Prozent bleiben fĂŒr LĂ€nderspiele bis nach Mitternacht wach.

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