Arbeitszeitgesetz, Bas

Arbeitszeitgesetz: Bas plant bis zu 10 Stunden tĂ€glich fĂŒr Tarifbetriebe

20.06.2026 - 05:21:08 | boerse-global.de

Bundesarbeitsministerium plant flexiblere Arbeitszeiten nur fĂŒr tarifgebundene Firmen. Union und Wirtschaft kritisieren den Entwurf scharf.

Arbeitszeitreform: Flexiblere Regeln nur fĂŒr Tarifbetriebe
Arbeitszeitgesetz - Eine Uhr mit unscharfen Zeigern vor einem modernen BĂŒro, das FlexibilitĂ€t und Regelungen der Arbeitszeit symbolisiert. 20.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die PlĂ€ne von Ministerin BĂ€rbel Bas zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sehen eine Flexibilisierung vor – allerdings nur fĂŒr tarifgebundene Betriebe. Das bringt Union und WirtschaftsverbĂ€nde auf die Palme.

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Tarifbindung als Bedingung fĂŒr mehr Spielraum

Der grundsĂ€tzliche Acht-Stunden-Tag soll bestehen bleiben. Doch Tarifpartner bekĂ€men kĂŒnftig mehr Spielraum: Sie könnten von der tĂ€glichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. Maximal 48 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt sind erlaubt.

An einzelnen Tagen wĂ€re dann Arbeit bis zu zehn Stunden möglich – bei entsprechendem Freizeitausgleich. Bei einer Sechs-Tage-Woche wĂ€ren sogar 60 Stunden in einer Woche drin, solange das Jahresmittel stimmt. Das Ministerium will damit modernere Arbeitsformen ermöglichen, ohne den Arbeitnehmerschutz zu opfern.

Scharfe Kritik von Union und Wirtschaft

Das Problem: Nur etwa 50 Prozent der BeschĂ€ftigten arbeiten in tarifgebundenen Unternehmen. Die andere HĂ€lfte wĂŒrde von der Reform ausgeschlossen. CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann sieht den Koalitionsvertrag verletzt. Die Mittelstandsunion fordert die Flexibilisierung fĂŒr alle.

ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger verlangt den kompletten RĂŒckzug des Entwurfs. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband mittelstĂ€ndische Wirtschaft nennen die PlĂ€ne praxisfern. Die Gewerkschaften hingegen verteidigen den Acht-Stunden-Tag als wichtige Schutzmaßnahme.

Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung

Ein weiterer Knackpunkt: Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit digital dokumentieren mĂŒssen. Das Ministerium begrĂŒndet dies mit der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften und dem Kampf gegen unbezahlte Mehrarbeit.

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Koalitionsgipfel zur Schlichtung

Das Ministerium betont, es handle sich um eine frĂŒhe interne Arbeitsfassung ohne finale Abstimmung. Angesichts der heftigen Kritik zeichnet sich KlĂ€rungsbedarf auf höchster Ebene ab.

FĂŒr den 1. Juli ist ein Koalitionsgipfel geplant. Dort soll ein konsensfĂ€higes Reformpaket geschnĂŒrt werden – das sowohl mehr FlexibilitĂ€t als auch Arbeitnehmerschutz und Koalitionsvertrag unter einen Hut bringt. Ob das gelingt, dĂŒrfte spannend werden.

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