Arbeitszeitgesetz, Bundesregierung

Arbeitszeitgesetz: Bundesregierung plant bis zu 13 Stunden tÀglich

11.06.2026 - 07:31:54 | boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte tĂ€gliche EinsĂ€tze von bis zu 13 Stunden ermöglichen und stĂ¶ĂŸt auf Kritik von Gewerkschaften.

Arbeitszeitreform: Bundesregierung plant tÀgliche 13-Stunden-Schichten
Arbeitszeitgesetz - Eine Nahaufnahme eines modernen Zifferblatts, die Zeiger nĂ€hern sich Mitternacht. Im Hintergrund verschwommene BĂŒroangestellte, die spĂ€t arbeiten. 11.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Statt der bisher starren tĂ€glichen Höchstarbeitszeit soll kĂŒnftig die EU-Arbeitszeitrichtlinie gelten. Das könnte tĂ€gliche EinsĂ€tze von bis zu 13 Stunden erlauben.

Anzeige

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was viele Arbeitgeber jetzt noch falsch machen. Kostenloser Leitfaden zeigt, wie Sie Bußgelder vermeiden und rechtssicher handeln. Jetzt gratis herunterladen und auf der sicheren Seite des Arbeitsrechts stehen

Von der Tages- zur Wochenhöchstarbeitszeit

Die Schwarz-Rote Koalition will noch im Juni einen Gesetzesentwurf vorlegen. Dieser verschiebt den Fokus von einer tĂ€glichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die bisherigen Grenzen von acht beziehungsweise zehn Stunden tĂ€glich wĂŒrden damit fallen.

Die EU-Richtlinie erlaubt theoretisch bis zu 13 Stunden Arbeit pro Tag – vorausgesetzt, die Ruhezeit von elf Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums bleibt erhalten.

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt am 10. Juni trafen die Fronten hart aufeinander. Arbeitgebervertreter forderten mehr FlexibilitĂ€t fĂŒr den Wirtschaftsstandort. Die Gewerkschaften warnten vor einer Aushöhlung des Acht-Stunden-Tags und negativen Gesundheitsfolgen.

Arbeitswissenschaftliche Studien zeigen: Ab der zehnten Arbeitsstunde sinkt die ProduktivitÀt drastisch, das Unfallrisiko steigt.

Überstunden: Pauschale Abgeltung oft unwirksam

UnabhĂ€ngig von der Reform bleibt die Rechtsprechung klar: Klauseln in Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, die Überstunden pauschal mit dem Grundgehalt abgelten, sind meist unwirksam. Vor allem dann, wenn fĂŒr den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, wie viel Mehrarbeit ohne Extra-VergĂŒtung geschuldet wird.

Ein Urteil zeigt die finanziellen Risiken fĂŒr Arbeitgeber: Einem Lagerleiter wurden ĂŒber 9.500 Euro brutto fĂŒr rund 968 geleistete Überstunden zugesprochen. Die vertragliche Abgeltungsklausel hielt vor Gericht nicht stand.

In solchen FĂ€llen greift die gesetzliche Regelung: Die VergĂŒtung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den UmstĂ€nden nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

Minijobs: Strenge Regeln fĂŒr Arbeitszeitkonten

Auch bei geringfĂŒgiger BeschĂ€ftigung gelten klare Vorgaben. Arbeitszeitkonten sind zwar zulĂ€ssig, erfordern aber eine vorausschauende Jahresbetrachtung. Das regelmĂ€ĂŸige Entgelt darf die Grenze von 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro jĂ€hrlich im Durchschnitt nicht ĂŒberschreiten.

Ein dauerhafter Aufbau von Zeitguthaben ist nicht erlaubt. Mehrarbeit muss innerhalb weniger Monate durch Freizeit ausgeglichen werden – sonst droht der Verlust des sozialversicherungsrechtlichen Status.

Anzeige

Ab Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Grenze – sind Ihre VertrĂ€ge noch aktuell? Jetzt kostenlose Mustervorlage sichern und auf dem neuesten Stand bleiben. Arbeitsvertrag fĂŒr Minijobber kostenlos herunterladen

Deutschland verpasst Frist zur Entgelttransparenz

Parallel dazu gerĂ€t die Bundesregierung unter Druck aus BrĂŒssel. Der Stichtag zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni wurde verpasst. Potenzielle Strafzahlungen könnten folgen.

Die Richtlinie sieht vor: Unternehmen mĂŒssen Gehaltsspannen kĂŒnftig bereits in Stellenanzeigen ausweisen. Arbeitnehmer erhalten ein weitreichendes Auskunftsrecht ĂŒber die Entlohnung vergleichbarer TĂ€tigkeiten. Die Bundesregierung plant die vollstĂ€ndige Umsetzung nun fĂŒr Anfang 2027.

WM 2026: Darf ich wĂ€hrend der Arbeit Fußball gucken?

Mit dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft am heutigen Donnerstag stellt sich auch die Frage nach der privaten Nutzung von Arbeitszeit. Die klare Antwort der Rechtsexperten: Arbeitnehmer haben keinen grundsĂ€tzlichen Anspruch darauf, Spiele wĂ€hrend der Arbeit zu verfolgen oder an Spieltagen Urlaub zu bekommen.

Private Streams oder Radiohören brauchen die ausdrĂŒckliche oder geduldete Genehmigung des Arbeitgebers. VerstĂ¶ĂŸe gegen betriebliche Nutzungsverbote oder unentschuldigtes Fehlen können arbeitsrechtliche Sanktionen auslösen – bis hin zur KĂŒndigung.

de | wirtschaft | 69518810 |