Arbeitszeitgesetz, Elektronische

Arbeitszeitgesetz: Elektronische Erfassung wird Pflicht fĂŒr alle

Veröffentlicht am: 19.06.2026 um 08:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutschland reformiert die Arbeitszeiterfassung: Elektronische Dokumentation wird Pflicht, Tarifparteien erhalten mehr FlexibilitÀt bei der Höchstarbeitszeit.

Neue Regeln: Arbeitszeiterfassung wird elektronisch Pflicht
Eine digitale Zeiterfassungsuhr in einem modernen BĂŒro zeigt einen Zeitstempel an, symbolisch fĂŒr Arbeitszeiterfassung und Minijobs. Illustration mit AI erstellt.

Ein Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium sowie ein EuGH-Urteil stellen die Weichen fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t – aber auch fĂŒr strengere Dokumentationspflichten.

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Besonders Minijobber sind betroffen. Seit die Verdienstgrenze Anfang 2026 auf 603 Euro stieg, gewinnen die neuen Regeln an Bedeutung. Arbeitgeber mĂŒssen genau hinschauen, sonst droht Sozialversicherungspflicht.

Tarifparteien dĂŒrfen kĂŒnftig mehr Spielraum nutzen

Der im Juni veröffentlichte Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes bringt eine zentrale Neuerung: Tarifparteien können kĂŒnftig eine wöchentliche statt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit vereinbaren. Die klassische Acht-Stunden-Regel ließe sich so flexibler gestalten.

Allerdings gilt das nur fĂŒr tarifgebundene Betriebe. In Unternehmen ohne Tarifvertrag bleibt die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden verbindlich – mit der bekannten Ausnahme auf ohne Tarifvertrag bleibt die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden verbindlich – mit der bekannten Ausnahme auf zehn Stunden.

Die Politik streitet heftig darĂŒber. Arbeitsministerin Bas betont, die Öffnung mĂŒsse an Gesundheitsschutz gekoppelt sein. ArbeitgeberprĂ€sident Dulger fordert dagegen den RĂŒckzug des Entwurfs und spricht von einer erheblichen Belastung. Auch der VDMA und Gesamtmetall kritisieren die Privilegierung tarifgebundener Firmen. Unionspolitiker sehen einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag, der Flexibilisierung fĂŒr alle Arbeitnehmer vorsieht.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Ein KernstĂŒck der Reform: Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit mĂŒssen elektronisch erfasst werden. Das sieht der Referentenentwurf vom 18. Juni vor.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – aber Arbeitgeber mĂŒssen sicherstellen, dass ihnen VerstĂ¶ĂŸe gegen Ruhezeiten nicht entgehen.

FĂŒr Minijobs wird die Dokumentation damit noch wichtiger. Die Verdienstgrenze von 603 Euro hĂ€ngt direkt mit der geleisteten Stundenzahl und dem Mindestlohn zusammen. Wer hier schlampig erfasst, riskiert unbeabsichtigt die Sozialversicherungspflicht. Fachleute sehen in der elektronischen Erfassung zwar mehr BĂŒrokratie, aber auch mehr Rechtssicherheit.

EuGH: Fahrten zum Kunden sind Arbeitszeit

Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (Az. C 110/24) sorgt fĂŒr zusĂ€tzliche Klarheit. Fahrten im Firmenwagen vom StĂŒtzpunkt zum Kunden gelten demnach als vollwertige Arbeitszeit. VertrĂ€ge, die diese Zeiten pauschal ausschließen, sind unwirksam.

Was bedeutet das fĂŒr Minijobber? Wer mobile TĂ€tigkeiten ausĂŒbt, muss auch Stau oder Umwege erfassen. Diese Zeiten verlĂ€ngern die tĂ€gliche Arbeitszeit und fließen in die Entgeltberechnung ein.

Zudem stellt der EuGH klar: Die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden beginnt erst mit der Ankunft am StĂŒtzpunkt oder dem Ende der RĂŒckfahrt. Arbeitgeber mĂŒssen genau kalkulieren, um weder gegen das Arbeitszeitgesetz noch gegen die Minijob-Grenzen zu verstoßen.

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Vorsicht bei mehreren Minijobs

Wer mehrere Minijobs ohne HauptbeschĂ€ftigung ausĂŒbt, muss aufpassen. Die Entgelte werden zusammengerechnet. Liegt die Summe ĂŒber 603 Euro, werden beide VerhĂ€ltnisse sozialversicherungspflichtig.

Bei bestehender HauptbeschÀftigung kann nur ein Minijob pauschal abgerechnet werden. Jede weitere NebentÀtigkeit wird mit dem Hauptjob verrechnet und unterliegt der vollen Sozialversicherungspflicht.

Die Praxis zeigt: Arbeitgeber fragen verstĂ€rkt nach weiteren BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen, um korrekte BeitrĂ€ge abzufĂŒhren. Wer hier falsch liegt, bekommt schnell Probleme mit den Sozialkassen.

Ein weiterer Fallstrick ist die Arbeit auf Abruf. Fehlt im Vertrag eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit, geht das Gesetz von 20 Wochenstunden aus. Bei Minijobs kann das rechnerisch schnell die Verdienstgrenze sprengen. Experten raten zu klaren vertraglichen Vereinbarungen und einer AnkĂŒndigung der ArbeitseinsĂ€tze mindestens vier Tage im Voraus.

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