Arbeitszeitreform, Merz-Regierung

Arbeitszeitreform: Merz-Regierung plant radikale Flexibilisierung

10.05.2026 - 09:04:16 | boerse-global.de

Bundesregierung plant flexible Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstgrenze. Gewerkschaften kritisieren Gesundheitsrisiken, Arbeitgeber begrüßen Modernisierung.

Arbeitszeitreform: Merz-Regierung plant radikale Flexibilisierung - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeitreform: Merz-Regierung plant radikale Flexibilisierung - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz kündigt eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes an – mit weitreichenden Folgen für Millionen Beschäftigte.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellte für Juni 2026 einen Gesetzesentwurf in Aussicht, der die starre tägliche Höchstarbeitszeit durch ein flexibleres Wochenmodell ersetzen soll. Die Ankündigung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung bei anderen Entlastungsvorhaben bereits Schlappen einstecken musste – zuletzt lehnte der Bundesrat einen steuerfreien Mitarbeiterbonus ab.

Das Ende der Acht-Stunden-Regel?

Der Kern der geplanten Reform: Weg von der traditionellen Acht-Stunden-Grenze pro Tag, hin zu einer Wochenhöchstarbeit von 48 Stunden. Künftig könnten Arbeitnehmer theoretisch bis zu 13 Stunden täglich arbeiten – vorausgesetzt, die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten bleibt gewahrt.

Bas betont, das Ziel sei eine Angleichung an die EU-Arbeitszeitrichtlinie. „Mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte“ lautet die Devise. Um Missbrauch zu verhindern, plant die Regierung eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung – eine Reaktion auf frühere Gerichtsurteile zur lückenlosen Dokumentation.

Anzeige

Die geplante Reform macht eine lückenlose Dokumentation der Stunden für Betriebe unumgänglich. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen rechtssichere Tipps und fertige Vorlagen, um die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ohne teure Software umzusetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung jetzt sichern

Während Arbeitgeberverbände wie die vbw die Pläne als längst überfällige Modernisierung begrüßen, schlagen Gewerkschaften und Mediziner Alarm.

Gesundheitsrisiko oder Wettbewerbsvorteil?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die IG Metall warnen vor steigenden Gesundheitsrisiken und dem Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten. Experten der Hans-Böckler-Stiftung rechnen vor: Bei einer Sechs-Tage-Woche wären theoretisch 73,5 Stunden pro Woche möglich.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweist auf Studien aus September 2023, wonach bereits eine Arbeitszeit von über 40 Stunden pro Woche das Krankheits- und Unfallrisiko deutlich erhöht.

Die Bevölkerung ist gespalten: Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass zwei Drittel der Arbeitnehmer eine Wochenhöchstgrenze befürworten. Eine YouGov-Erhebung ergab jedoch nur 38 Prozent Zustimmung für die konkrete Reform.

Bundesrat stoppt 1.000-Euro-Entlastungsbonus

Während die Regierung langfristige Strukturreformen vorantreibt, erlitt sie bei kurzfristigen Entlastungen eine Schlappe. Am 8. Mai 2026 verweigerte der Bundesrat die Zustimmung zu einem steuerfreien „Entlastungsbonus“ von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmer.

Das war als Hilfe gegen hohe Energiepreise und wirtschaftliche Verwerfungen durch den Nahost-Konflikt und die Blockade der Straße von Hormus gedacht. Die Länder stemmten sich jedoch aus fiskalischen Gründen dagegen: Der Steuerausfall durch den Bonus wäre mit rund 2,8 Milliarden Euro zu Buche geschlagen – fast zwei Drittel davon hätten Länder und Gemeinden tragen müssen.

Der Bund hatte versucht, seinen Anteil durch höhere Tabaksteuern zu kompensieren – für die Länder gab es keinen solchen Ausgleich. Regierungsvertreter zeigten sich enttäuscht und erwägen nun den Gang zum Vermittlungsausschuss.

Neue Hürden bei Kündigungen

Auch die Gerichte setzen neue Maßstäbe. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 7. Mai 2026: Ein einfaches Einwurfeinschreiben reicht nicht mehr als Nachweis, dass ein Kündigungsschreiben oder eine Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zugegangen ist.

Selbst mit Zustellungsnachweisen lässt sich kein Anscheinsbeweis für den Zugang führen. Arbeitsrechtler empfehlen nun die persönliche Zustellung durch einen Boten oder Zeugen.

Anzeige

Da Gerichte immer strengere Anforderungen an den Nachweis von Einladungen stellen, wird die korrekte Vorbereitung von BEM-Gesprächen für den Kündigungsschutz entscheidend. Ein kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie das Verfahren rechtssicher gestalten und den Arbeitsplatz schützen. BEM-Leitfaden mit Muster-Betriebsvereinbarung kostenlos herunterladen

Bereits am 19. Februar 2026 hatte das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen die Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld bestätigt – für einen Arbeitnehmer, der ohne neuen Job gekündigt hatte. Das Gericht wertete dies als grobe Fahrlässigkeit, sofern keine gesundheitlichen Gründe oder ein konkreter Anschlussjob vorlagen.

Jobabbau bei Wacker, DeepL und Porsche

Die Reformdebatte fällt in eine Phase massiver Umstrukturierungen. Am 8. Mai 2026 meldeten mehrere Großunternehmen Personalveränderungen:

  • Wacker Chemie einigte sich mit dem Betriebsrat auf den Abbau von rund 1.600 Stellen in Deutschland über ein Freiwilligenprogramm. Zudem senken die verbleibenden 10.600 Mitarbeiter bis 2028 ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt um vier Prozent – Einsparziel: über 300 Millionen Euro jährlich.
  • DeepL, der Kölner KI-Übersetzungsdienst, streicht 250 Jobs – etwa ein Viertel der Belegschaft.
  • Porsche schließt drei Tochtergesellschaften (Cellforce, eBike Performance, Cetitec) und trifft damit mehr als 500 Beschäftigte.

Transparenz bei Gehältern wird Pflicht

Parallel bereiten sich Unternehmen auf die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor. Die Frist zur nationalen Umsetzung endet am 7. Juni 2026. Künftig ist Gehaltsverschwiegenheit weitgehend passé: Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht mehr zur Vertraulichkeit ihrer Bezüge verpflichten.

Arbeitnehmer erhalten zudem das Recht, Auskunft über Vergleichsgehälter zu verlangen. Liegt die geschlechtsspezifische Lohnlücke bei über fünf Prozent, müssen Unternehmen gegensteuern.

Ausblick: Zündstoff für die Koalition

Die kommenden Monate werden richtungsweisend für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Einführung des neuen Arbeitszeitgesetzes im Juni 2026 dürfte für heftige parlamentarische Debatten und weiteren Zündstoff zwischen Koalition und Gewerkschaften sorgen.

Der Druck auf die Löhne bleibt hoch: Nach der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro im Januar 2026 ziehen nun Branchen nach. Im Dachdeckerhandwerk steigen die Gesellenlöhne auf 16,60 Euro. Ob die Regierung den Spagat zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und Arbeitnehmerschutz meistert, wird auch der Ausgang des Vermittlungsverfahrens zum 1.000-Euro-Bonus zeigen.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69299772 |