Handwerk

Asbest-Arbeiten: Neue Genehmigungspflicht für Bauunternehmen ab dem 20. Dezember 2026

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 10:39 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Berlin - Für Unternehmen im Bau- und Handwerksbereich steht eine der wichtigsten Fristen der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bevor. Ab dem 20. Dezember 2026 müssen sie bei bestimmten Arbeiten im Baubestand eine neue, behördliche Genehmigungspflicht beachten. Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder und Baustopps. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin und stellt Unternehmen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Asbest-Arbeiten: Neue Genehmigungspflicht für Bauunternehmen ab dem 20. Dezember 2026 - Bild: presseportal.de

Die Änderung betrifft Unternehmen, die Abbrucharbeiten an asbesthaltigen Materialien im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos (bis zu 100.000 Fasern/m³) durchführen. Abbrucharbeiten umfassen das vollständige Entfernen asbesthaltiger Bauteile oder Materialien. Darunter fallen beispielsweise der Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge oder der flächenhafte Abtrag asbesthaltiger Putze und Fliesenkleber. Unternehmen benötigen hierfür ab dem Stichtag zwingend eine behördliche Erlaubnis. Haben Unternehmen bereits eine Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos, benötigen sie keine zusätzliche Genehmigung.

"Wer künftig Abbrucharbeiten mit Asbest durchführen will, sollte jetzt prüfen, ob der Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig einreichen. So lassen sich Verzögerungen bei geplanten Arbeiten vermeiden", sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

Die wichtigsten Fakten für Unternehmen im Überblick:

BG BAU stellt Vorlage bereit

Für die unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen stellt die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen ein aktuelles Formular zur Verfügung, um die Genehmigung zu erleichtern: Unternehmensbezogene Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Gefahrstoffen (Anlage 1.1). Der Leitfaden "Asbest beim Bauen im Bestand" erläutert die rechtlichen Anforderungen und zeigt, was bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien zu beachten ist.

Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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