ASR V3: Wie Gefährdungsbeurteilungen den betrieblichen Arbeitsschutz leiten
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat mit der Verabschiedung der ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ am 6. April 2017 eine wesentliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz geschaffen.
Diese Regel konkretisiert die Anforderungen des § 3 der Arbeitsstättenverordnung und löst für die Vorgehensweise bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen die sogenannte Vermutungswirkung aus. Damit erhalten Arbeitgeber rechtssichere Leitlinien, um Arbeitsumgebungen systematisch auf Risiken zu prüfen und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Fokus auf Inklusion und technologische Assistenz
Ein zentraler Aspekt der modernen Gefährdungsbeurteilung ist die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Das sogenannte „Kölner Modell“ der inkludierten Gefährdungsbeurteilung zielt darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt passgenau an die Anforderungen behinderter Beschäftigter anzupassen.
Ergänzend hierzu stehen spezifische Leitfäden zur Verfügung oder befinden sich in der Vorbereitung, unter anderem für den Umgang mit Epilepsie am Arbeitsplatz.
In diesem Kontext befasste sich am 29. September 2026 eine Fachtagung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekts „KI-Kompass Inklusiv“ in Berlin mit der Rolle künstlicher Intelligenz.
Rund 130 Teilnehmende aus Forschung, Wirtschaft und Rehabilitation diskutierten über KI-gestützte Assistenzsysteme zur Förderung der beruflichen Teilhabe. Das Projekt, das bis 2027 läuft, stellte Erkenntnisse aus vierjähriger Arbeit vor, wobei die aktive Mitwirkung Betroffener bei der Entwicklung von KI-Lösungen sowie Datenschutzaspekte betont wurden.
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Erfolge bei der Integration wurden zudem durch den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2026 gewürdigt. Zu den ausgezeichneten Unternehmen gehören die SMS group GmbH, die Cummins Deutschland GmbH sowie die Moderne Floristik Steinbrecher.
Ein Praxisprojekt der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und CCall setzt parallel auf einen Reha-Management-Ansatz, um durch proaktive Steuerung von Heilverfahren die Genesungsverläufe zu verbessern und Versicherungskosten zu senken.
Statistiken und regulatorische Anpassungen im Arbeitsschutz
Aktuelle Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegen eine rückläufige Tendenz bei Arbeitsunfällen. Laut dem DGUV-Barometer Arbeitswelt 2026 sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Jahr 2025 auf 730.598, was einer Reduzierung um rund 24.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Zahl der tödlichen Unfälle ging um zehn auf 335 Personen zurück. Laut einer forsa-Befragung halten etwa 89 % der Erwerbstätigen Präventionsmaßnahmen für wichtig.
Auf regulatorischer Ebene waren bis Ende 2025 alle gesetzlichen Unfallversicherungsträger dazu übergegangen, die novellierte DGUV Vorschrift 2 sowie die DGUV Regel 100-002 in Kraft zu setzen. Diese Regelungen konkretisieren die Beratungsleistungen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
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Zudem veröffentlichte das BMAS Ende Juli 2026 neue Empfehlungen zum Hitzeschutz unter dem Titel „Sicher und gesund durch die heißen Tage“. Diese schlagen einen 6-Schritte-Prozess vor, der von der Risikoermittlung bis zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen reicht, wobei die ASR A3.5 weiterhin die verbindliche Grundlage bildet.
Digitalisierung und technische Standards
Die Digitalisierung hält auch Einzug in die Kennzeichnung von Arbeitsmitteln. Seit dem 1. Januar 2026 empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) digitale Ergänzungen der Rohrleitungskennzeichnung mittels QR-Codes.
Obwohl diese keine Pflicht darstellen, erleichtern sie die Bereitstellung von Informationen über die transportierten Medien. Die farbliche Kennzeichnung erfolgt weiterhin nach DIN 2403, während die ASR A1.3 die Sichtbarkeit in regelmäßig betretenen Bereichen vorschreibt.
Auch der Einsatz von KI im Regelbetrieb nimmt zu. Laut einer Studie des Weizenbaum-Instituts nutzten im Jahr 2025 bereits 62 % der befragten Betriebe entsprechende Anwendungen, gegenüber etwa 50 % im Vorjahr. Dabei gaben 82 % der Unternehmen an, die durch KI gewonnene Zeit zur Steigerung der Produktqualität zu nutzen.
Im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung definiert zudem die DIN EN ISO 20345:2024-06 neue Maßstäbe für Sicherheitsschuhe, wobei die Wahl der Schutzklasse, etwa S3 für Durchtrittschutz und Wasserresistenz, fest an die betriebliche Gefährdungsbeurteilung gekoppelt bleibt.
