Auftragsvergabe, QualitÀtskriterien

Auftragsvergabe: EU bindet 2,6-Billionen-Investitionen an QualitÀtskriterien

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 19:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission will EU-AuftrÀge stÀrker an Nachhaltigkeit, sozialen Standards und europÀischer Herkunft ausrichten; bis zu 50 Prozent könnten betroffen sein.

EU plant neue Vergaberegeln mit Fokus auf QualitÀt und Herkunft
Eine weitlĂ€ufige Baustelle fĂŒr öffentliche Infrastruktur mit Beton- und Stahlstrukturen unter freiem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die EuropĂ€ische Kommission hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag zur umfassenden Reform der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, staatliche Investitionen stĂ€rker an QualitĂ€tskriterien wie Nachhaltigkeit, soziale Standards und die Herkunft von Produkten zu binden. Damit soll die strategische Autonomie der Union gestĂ€rkt und die heimische Wirtschaft gegenĂŒber Wettbewerbern aus Drittstaaten geschĂŒtzt werden.

Strategische Nutzung von Billionen-Investitionen

Die öffentliche Hand in der EuropĂ€ischen Union verfĂŒgt ĂŒber eine enorme Marktmacht. JĂ€hrlich geben Behörden in den Mitgliedstaaten rund 2,6 Billionen Euro fĂŒr Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen aus. Diese Summe entspricht etwa 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der EU. Mit der geplanten Reform soll dieser Kapitalfluss gezielter gesteuert werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass kĂŒnftig bis zu 30 Prozent der Vergabeentscheidungen an spezifische QualitĂ€tskriterien geknĂŒpft werden können. Dazu zĂ€hlen neben Umwelt- und Klimaschutzaspekten auch soziale Belange sowie das Label „Made in EU“. Bei besonders arbeitsintensiven AuftrĂ€gen soll dieser Anteil sogar auf 50 Prozent steigen. Als Vorbild fĂŒr diese Neuausrichtung dient unter anderem Norwegen.

Reaktion auf Handelsdefizite und globale Konkurrenz

Hintergrund der ReformplĂ€ne ist auch die wachsende wirtschaftliche Diskrepanz im Welthandel. Nach Angaben der Kommission belĂ€uft sich das Handelsdefizit mit China derzeit auf etwa 1 Milliarde Euro pro Tag. Die Neuregelung sieht vor, dass Behörden kĂŒnftig europĂ€ische Anbieter bevorzugen dĂŒrfen, wenngleich eine strikte Verpflichtung hierzu nicht eingefĂŒhrt wird.

Gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Anbieter aus LĂ€ndern ohne gegenseitigen Marktzugang – wie beispielsweise China – von Ausschreibungen auszuschließen. PartnerlĂ€nder wie die USA und Großbritannien sollen hingegen den europĂ€ischen Anbietern gleichgestellt bleiben. Zur Vereinfachung der Prozesse ist zudem der Aufbau eines digitalen Marktplatzes geplant.

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Die EU will öffentliche AuftrĂ€ge kĂŒnftig stĂ€rker an QualitĂ€t und 'Made in EU' koppeln – bis zu 30 Prozent der Vergabeentscheidungen könnten betroffen sein. Wer jetzt die neuen Kriterien versteht, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung bei Ausschreibungen. Jetzt kostenlosen Vergabe-Report anfordern

Politische UnterstĂŒtzung und soziale Kriterien

Die SPÖ-Europaabgeordneten Grossmann und Regner begrĂŒĂŸten den Vorstoß der Kommission. Sie betonten, dass die StĂ€rkung von „Made in Europe“ und die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien essenziell seien, um ArbeitsplĂ€tze und Wertschöpfung innerhalb der Union zu sichern. Die Abgeordneten forderten, diese Aspekte konsequent umzusetzen, um den Abfluss öffentlicher Mittel in Regionen mit niedrigeren Standards zu verhindern.

Ausnahmen und spezifische Regelungen

Trotz des Fokus auf die europĂ€ische Produktion sieht die EU-Politik in dringenden FĂ€llen Ausnahmen vor. Ein aktuelles Beispiel ist die UnterstĂŒtzung der Ukraine.

Die EU-Staaten gestatteten zuletzt, dass Mittel aus einem 90 Milliarden Euro schweren EU-Darlehensprogramm auch fĂŒr den Kauf von US-Patriot-Abfangraketen genutzt werden dĂŒrfen. Damit wurde die ĂŒbliche „Buy European“-Regel, die eine Quote von 65 Prozent fĂŒr Produkte aus der EU, der Ukraine oder Norwegen vorsieht, vorĂŒbergehend ausgesetzt. Von den verfĂŒgbaren Mitteln wurden bereits 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt, eine weitere Tranche von 3,2 Milliarden Euro steht unmittelbar bevor.

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Flankiert wird die Reform der Vergabe durch weitere Maßnahmen im Bereich der Corporate Compliance. So erließ die Kommission jĂŒngst eine Verordnung, die den Einsatz bestimmter chemischer Verbindungen (C9-C21-PFCAs) ab dem 16. Dezember 2026 weitgehend verbietet.

Zudem wird im Bereich der Umweltverantwortung derzeit ĂŒber die Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den Kosten der Abwasserreinigung verhandelt, wobei laut Empfehlungen der Generalanwaltschaft des EuropĂ€ischen Gerichtshofs noch rechtliche Detailfragen zur Herstellerverantwortung geklĂ€rt werden mĂŒssen.

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