Nur wenige Migranten in zustĂ€ndige EU-LĂ€nder ĂŒberstellt
29.08.2025 - 17:47:49Seit der Ăffnung im MĂ€rz wurden aus dem Zentrum in EisenhĂŒttenstadt in Brandenburg bis Ende August nur 5 Migranten nach Polen ĂŒberstellt, 72 seien dort untergebracht gewesen, teilte das Brandenburger Innenministerium mit. Zuvor hatte die "Welt" darĂŒber berichtet.
Aus Hamburg wĂŒrden dem Bericht zufolge im selben Zeitraum 38 Menschen in die zustĂ€ndigen EU-LĂ€nder zurĂŒck ĂŒberstellt, dort waren demnach 75 Menschen untergebracht. Das Ziel dieser Dublin-Zentren ist, die RĂŒckkehr von Asylsuchenden ohne Bleiberecht in das EU-Land zu beschleunigen, das fĂŒr die PrĂŒfung des Asylantrags zustĂ€ndig ist. Beide Einrichtungen nahmen im MĂ€rz dieses Jahres den Betrieb auf.
Asylbewerber sollen in ersten EU-Staat der Registrierung
Die Bundespolizei darf nach der Dublin-Verordnung Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurĂŒckweisen. Die deutschen Behörden mĂŒssen einen komplizierten und oft schlecht funktionierenden Prozess in Gang setzen, um sie an den fĂŒr ihr Asylverfahren zustĂ€ndigen Staat zu ĂŒberstellen. Das ist in der Regel der erste EU-Staat, in dem sie registriert wurden.
Mehrere Migranten tauchten unter oder sind in Kirchenasyl
Das Brandenburger Innenministerium verwies auf mehrere GrĂŒnde fĂŒr die geringe Zahl. "Die verstĂ€rkten Grenzkontrollen und seit April auch die ZurĂŒckweisungen an der Grenze bewirken, dass kaum noch Personen mit einem Eurodac-Treffer aus Polen in das Dublin-Zentrum weitergeleitet werden", teilte ein Sprecher der Zeitung mit. Mit dem europĂ€ischen System Eurodac werden FingerabdrĂŒcke von Asylbewerbern und GeflĂŒchteten europaweit erhoben, gespeichert und abgeglichen.
Von den 72 Migranten, die bisher im Dublin-Zentrum in EisenhĂŒttenstadt untergebracht waren, sind laut Brandenburger Innenministerium etwa 42 untergetaucht oder im Kirchenasyl. Dort wurden 150 PlĂ€tze geschaffen.
Bisher ist unklar, ob ZurĂŒckweisungen direkt an der Grenze rechtlich weiter möglich sind. Brandenburgs Innenminister RenĂ© Wilke (parteilos) sagte im Juli, wenn diese Praxis Bestand habe, verliere das Dublin-Zentrum seinen Zweck.
Eilentscheidung zu ZurĂŒckweisungen
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die ZurĂŒckweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Die Asylsuchenden dĂŒrften ohne eine KlĂ€rung, welcher EU-Staat fĂŒr einen Asylantrag der Betroffenen zustĂ€ndig sei, nicht abgewiesen werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dennoch an der ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden festhalten.

