Auslandszahlungen: Freigrenze steigt auf 100.000 Euro
04.06.2026 - 22:39:57 | boerse-global.de
Er bringt umfassende Anpassungen im deutschen Steuerrecht â von der Lohnsteuer-Korrektur bis zur E-Rechnungspflicht.
Unternehmer sollen kĂŒnftig mehr Zeit fĂŒr Korrekturen bei der Lohnsteuer bekommen. Die Frist verlĂ€ngert sich bis Ende Februar des jeweiligen Folgejahres. Bei Immobilien plant die Regierung eine gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung, die sich am VerhĂ€ltnis der Verkehrswerte orientiert.
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BĂŒrokratieentlastung bei Auslandszahlungen
Deutlich weniger Aufwand verspricht der Entwurf bei Zahlungen ins Ausland. Die Freigrenze fĂŒr den Steuerabzug steigt von 10.000 auf 100.000 Euro. Auch die Steuerzinsen werden neu geregelt: Ab dem 1. Januar 2027 sind 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent pro Jahr) vorgesehen.
Das Gesetz hat das parlamentarische Verfahren allerdings noch nicht durchlaufen. Es ist also noch nicht beschlossen.
Organschaft: Neue Regeln ab 2029
Ein zentraler Punkt ist die Umstellung auf eine ErklĂ€rungsorganschaft bei der Umsatzsteuer. Die Rechtsfolgen einer Organschaft sollen kĂŒnftig erst durch eine explizite ErklĂ€rung des OrgantrĂ€gers gelten. Diese Neuregelung tritt am 1. Januar 2029 in Kraft â ErklĂ€rungen sind bereits ab Juli 2028 möglich.
Bestehende Organschaften brauchen eine neue ErklĂ€rung, um ihren Status zu behalten. Erstmals können auch Personengesellschaften als Organgesellschaften auftreten. Bei fehlerhaften Annahmen sieht der Entwurf RĂŒckabwicklungsmöglichkeiten vor â solange dem Fiskus kein Steuerausfall entsteht.
E-Rechnungspflicht rĂŒckt nĂ€her
UnabhĂ€ngig vom Jahressteuergesetz werden die Fristen fĂŒr die B2B-E-Rechnungspflicht konkreter. Ab dem 1. Januar 2027 mĂŒssen Handelsunternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz auf Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD umstellen. Ein Jahr spĂ€ter gilt die Pflicht fĂŒr alle Unternehmen. Einfache PDF-Dateien reichen dann nicht mehr.
Die RealitĂ€t sieht anders aus: Nur 37 Prozent der Unternehmen kennen die Anforderungen vollstĂ€ndig. Technische HĂŒrden gelten als gröĂtes Hindernis.
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Vorsteuerabzug: EuGH-Urteil verbessert LiquiditÀt
Ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 11. Februar 2026 bringt Entlastung. Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulĂ€ssig â sofern die Rechnung vor der SteuererklĂ€rung vorliegt. Bisher scheiterte das oft an formalen HĂŒrden. Experten erwarten beschleunigte Cashflows und geringere Sanktionsrisiken bei BetriebsprĂŒfungen.
Einkommensteuer-Reform in der Diskussion
Die schwarz-rote Koalition berĂ€t ĂŒber eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Ziel: Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch Anhebung des Grundfreibetrags und GlĂ€ttung des Mittelstandsbauchs. Die Union schlĂ€gt vor, den Spitzensteuersatz erst ab 85.000 Euro greifen zu lassen. Eine Entscheidung ĂŒber das Volumen von rund 30 Milliarden Euro wird bis Mitte Juli 2026 erwartet.
ZusĂ€tzlichen Druck macht die OECD. Sie empfiehlt Deutschland eine stĂ€rkere Besteuerung von Kapital und Vermögen. Konkret geht es um die EinschrĂ€nkung von SteuervergĂŒnstigungen fĂŒr Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Auch das Bundesverfassungsgericht wird fĂŒr 2026 richtungsweisende Entscheidungen erwartet.
Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst fĂŒr Rentner
FĂŒr berufstĂ€tige Rentner hat das Bundesfinanzministerium Details zur neuen Aktivrente veröffentlicht. NichtselbststĂ€ndig beschĂ€ftigte Rentner können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Ab 2027 soll diese Befreiung direkt in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.
EU plant Steuer-Omnibus
Auf europĂ€ischer Ebene kĂŒndigt sich Bewegung an. Die EU-Kommission will am 24. Juni 2026 ein âSteuer-Omnibusâ-Paket vorlegen. Ziel ist die Vereinfachung von Richtlinien zur Quellensteuer, zu Zinsen und LizenzgebĂŒhren. Die Kommission verspricht sich davon jĂ€hrlich rund 7 Milliarden Euro weniger BĂŒrokratiekosten fĂŒr Unternehmen. Voraussetzung: Alle 27 Mitgliedstaaten mĂŒssen zustimmen.
