AuslandszuschlÀge, Vorzeichenfehler

AuslandszuschlĂ€ge: Vorzeichenfehler kostet Bund fĂŒnf Millionen Euro

21.06.2026 - 08:11:50 | boerse-global.de

Ein externer Dienstleister verrechnete sich bei AuslandszuschlĂ€gen fĂŒr Bundesbedienstete, was zu einer MillionenschĂ€den fĂŒhrte.

FĂŒnf Millionen Euro Überzahlung durch Vorzeichenfehler bei BeamtenbezĂŒgen
AuslandszuschlĂ€ge - Eine Hand zeigt auf einen Finanzbericht mit Zahlen und Diagrammen, im Hintergrund eine angedeutete Weltkarte. 21.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Ein externer Dienstleister berechnete die AuslandszuschlĂ€ge fĂŒr Bundesbedienstete falsch – mit Folgen: Rund fĂŒnf Millionen Euro flossen ĂŒber ein Jahr hinweg zu viel an Beamte und Soldaten im Ausland.

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71 Dienstorte weltweit betroffen

Der Fehler trat zwischen Juli 2025 und Juni 2026 auf. Betroffen waren 71 von 220 Dienstorten weltweit, wie das AuswĂ€rtige Amt bestĂ€tigte. Ein beauftragter Dienstleister hatte die Teuerungsraten falsch gewichtet: Statt negativer Vorzeichen fĂŒr gĂŒnstigere Lebenshaltungskosten setzte das Unternehmen konsequent positive ZuschlĂ€ge an.

Die Folge: Diplomaten, Soldaten und andere Bundesbedienstete kassierten monatlich mehr, als ihnen zustand. Besonders deutlich wird das bei der Bundeswehr in Litauen. Dort sinken die ZuschlÀge nach der Korrektur um rund 150 Euro pro Monat.

RĂŒckforderungen rechtlich unmöglich

Die betroffenen Beamten und Soldaten mĂŒssen das Geld nicht zurĂŒckzahlen. Das Besoldungsrecht schĂŒtzt sie, weil sie die Überzahlung weder verschuldeten noch als Fehler erkennen konnten.

Das AuswĂ€rtige Amt prĂŒft nun, ob der externe Dienstleister haftbar gemacht werden kann. FĂŒnf Millionen Euro Schaden – die Frage ist, ob das Unternehmen fĂŒr den Ausfall geradestehen muss.

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Systeme korrigiert, Aufarbeitung lÀuft

FĂŒr 2026 wurde der Fehler bereits behoben. Die BezĂŒge basieren wieder auf korrekten Teuerungsziffern. FĂŒr viele Mitarbeiter bedeutet das spĂŒrbare Einbußen, weil die fĂ€lschlichen AufschlĂ€ge wegfallen.

Die Behörden haben die Systeme angepasst, um solche Vorzeichenfehler kĂŒnftig auszuschließen. Bleibt die Frage, wie es zur Auswahl und Kontrolle externer IT-Dienstleister in sensiblen Verwaltungsbereichen kam – ein Thema, das Berlin noch lĂ€nger beschĂ€ftigen dĂŒrfte.

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