Avis-Mietwagen, CAD

Avis-Mietwagen: 5.900 CAD Nachforderung für angeblich 28.933 Kilometer

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach einer fehlerhaften Kilometererfassung sagte Avis einem Kunden die Rückzahlung von 5.900 CAD zu; Belege halfen bei der Reklamation.
Eine menschenleere, neblige Landstraße führt durch eine weitläufige Berg- und Waldlandschaft. Illustration mit AI erstellt.

Falsche Kilometerstände, nachträglich belastete Kreditkarten und Streitigkeiten über Zusatzleistungen stellen Mietwagenkunden immer wieder vor erhebliche finanzielle Probleme. Ein Vorfall in Kanada verdeutlicht die Risiken automatisierter Nachberechnungen und zeigt, welche Hürden Verbraucher bei der Anfechtung unberechtigter Forderungen überwinden müssen.

Tausende Dollar Nachforderung nach Familienurlaub

Ausgangspunkt einer aktuellen Debatte ist die Anmietung eines Fahrzeugs durch Yuehao Huang aus Toronto im kanadischen Montreal. Für eine einwöchige Urlaubsreise mit seiner Familie auf der Route Montreal–Mont-Tremblant–Ottawa–Quebec mietete Huang am 11. September 2026 einen GMC Yukon bei dem Vermieter Avis.

Nach der Rückgabe des Wagens buchte Avis zusätzlich zum regulären Mietpreis von über 1.000 CAD (rund 638 Euro) weitere 5.900 CAD (etwa 3.744 bis 3.764 Euro) von der Kreditkarte des Kunden ab. Das Unternehmen begründete die Nachforderung mit einer angeblichen Fahrleistung von 28.933 Kilometern innerhalb der sieben Tage dauernden Mietzeit.

Rechnerisch hätte dies eine tägliche Strecke von etwa 4.100 Kilometern bedeutet. Um eine solche Distanz zu erreichen, hätte das Fahrzeug rund um die Uhr mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 172 km/h bewegt werden müssen. Bei Einberechnung einer täglichen Ruhezeit von acht Stunden hätte der Schnitt sogar bei rund 258 km/h gelegen.

Huang gab demgegenüber an, tatsächlich weniger als 500 Kilometer zurückgelegt zu haben. Dies belegte er anhand eines Fotos des Tachometers sowie über die Geolokalisierungsdaten seines Mobiltelefons, die für den gesamten Zeitraum inklusive Fußwegen eine Gesamtdistanz von 1.400 Kilometern auswiesen.

Probleme bei der Reklamation und wiederkehrende Muster

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Trotz der rechnerisch unplausiblen Abrechnung wies das Kreditkartenunternehmen American Express die Beschwerde des Kunden zunächst zurück und stufte die Abbuchung als gültig ein. Erst nachdem das Medienformat CityNews (Speakers Corner) über den Fall berichtete, lenkte Avis ein. Das Mietwagenunternehmen räumte einen Dateneingabefehler beim Kilometerstand ein, entschuldigte sich bei Huang und sicherte die vollständige Rückerstattung des Betrags zu.

Der Fall ist kein Einzelfall bei dem Vermieter. Bereits im Jahr 2022 gab es einen Präzedenzfall in Vancouver: Einer Kundin wurden von Avis nach einer dreitägigen Anmietung 36.482 Kilometer in Rechnung gestellt, was zu einer Kreditkartenbelastung von über 8.000 CAD führte. Auch in diesem Fall, bei dem die tatsächliche Fahrleistung bei circa 300 Kilometern lag, erfolgte die Rückzahlung erst infolge medialer Berichterstattung.

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Beweissicherung zum Schutz vor Fehlbuchungen

Auseinandersetzungen über unberechtigte Zusatzkosten im Mietwagensektor zeigen die Notwendigkeit einer lückenlosen Dokumentation durch die Kunden. Verbraucher sollten bei der Abholung sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs den genauen Kilometerstand und den Zustand des Wagens fotografisch festhalten.

Zudem ist es ratsam, den Mietvertrag und sämtliche Rückgabebelege sorgfältig aufzubewahren, um im Falle nachträglicher Abbuchungen stichhaltige Nachweise vorlegen zu können.

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