BAFA-Förderung, Anträge

BAFA-Förderung: Anträge für KMU ab 2027 nur noch digital möglich

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 07:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
KMU und Freie Berufe können die Bundesförderung zwei Jahre länger nutzen; ab 2027 gelten digitale Anträge und vereinfachte Nachweise.
Ein minimalistischer, moderner Konferenzraum mit einem leeren Holztisch in hellem, natĂĽrlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Richtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" bis Ende 2028 verlängert. Die entsprechende zweite Änderung der Richtlinie vom 15.10.2026 wurde am 28.10.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe können das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) damit zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen. Die verlängerte Regelung gilt für Verwendungsnachweise bis zum 31.12.2028.

Verfahrensvereinfachungen und digitale Antragstellung ab 2027

Mit der Fortführung gehen ab dem 1.1.2027 administrative Erleichterungen einher. Nach Angaben des Ministeriums entfällt ab diesem Zeitpunkt das bislang obligatorische Regionalpartnergespräch. Zudem reduziert sich die Zahl der erforderlichen Unterschriften.

Der Zahlungsnachweis lässt sich ab 2027 vereinfacht über eine Bank-Umsatzanzeige erbringen. Formale Angaben wie Erklärungen zur EU-KMU-Eigenschaft, De-minimis-Beihilfen und zur EU-Grundrechtecharta werden direkt in den Verwendungsnachweis eingebunden.

Die Antragstellung wird ab dem 1.1.2027 vollständig digitalisiert und ist künftig nur noch über ein Unternehmenskonto bei ELSTER oder über die BundID möglich. Anträge, die noch bis Ende 2026 eingehen, werden nach den bisherigen Vorgaben bearbeitet. Mehr Flexibilität erhalten Betriebe zudem bei der Zeiteinteilung: Die bisherige starre Vorgabe von fünf Beratungstagen wird durch ein Kontingent von 40 Stunden abgelöst.

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Fördersätze und Vorgaben zur Bewilligung

Die finanziellen Konditionen bleiben weitgehend stabil. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt weiterhin 3.500 € an Beratungskosten. Abhängig vom Unternehmenssitz bezuschusst das BAFA die Aufwendungen mit bis zu 80 Prozent. In den alten Bundesländern sowie in Berlin und der Region Leipzig liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, was einem maximalen Zuschuss von 1.750 € je Beratung entspricht.

Wie die IHK Würzburg-Schweinfurt mitteilte, werden beispielsweise in der Region Unterfranken weiterhin 50 Prozent der Beratungskosten übernommen. In den neuen Bundesländern sowie in den Regionen Lüneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent beziehungsweise maximal 2.800 € je Maßnahme. Besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung, ist auch die Umsatzsteuer brutto förderfähig.

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Konstant bleibt darüber hinaus das Beratungskontingent des BMWE: Förderberechtigte können bis zu zwei Beratungen pro Kalenderjahr und höchstens fÜnf Maßnahmen über die gesamte Laufzeit hinweg abrechnen, wobei der Verlängerungszeitraum angerechnet wird.

Für die Bewilligung gilt ein strikter Ablauf: Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung sowie vor dem Abschluss des Beratungsvertrags bewilligt sein. Bei einer späten Antragstellung am 30.12.2028 ist der Verwendungsnachweis spätestens bis zum 31.12.2028 einzureichen.

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