BAG-Urteil, Pauschale

BAG-Urteil: Pauschale Freistellung nach Kündigung unwirksam

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Automatische Entgeltanpassungen können laufende Zustimmungsersetzungsverfahren des Betriebsrats gegenstandslos machen.

Betriebsrat: Stufenaufstieg beendet Eingruppierungsverfahren
Aktenstapel und ein Füllfederhalter auf einem Konferenztisch in einem modernen Bürogebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein automatischer Stufenaufstieg im Entgeltsystem kann laufende Zustimmungsersetzungsverfahren des Betriebsrats rechtlich erledigen. Das wirft Fragen für Unternehmen auf, die sich in langwierigen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmervertretungen über die korrekte tarifliche Eingruppierung befinden. Juristen diskutieren derzeit, ob solche Entgeltanpassungen laufende Ein- oder Umgruppierungsverfahren gegenstandslos machen.

Sozialpläne: Wo liegen die Grenzen?

Die wirtschaftliche Vertretbarkeit von Sozialplänen bleibt ein heißes Thema. Einigungsstellen überschreiten ihren Ermessensspielraum, wenn die festgesetzten Leistungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens übersteigen. Die wirtschaftliche Unvertretbarkeit ist ein wesentliches Kriterium für die Anfechtbarkeit von Sozialplanentscheidungen.

Ein aktuelles Beispiel: die Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM) in Duisburg-Huckingen. Nach der vollständigen Übernahme durch die Salzgitter AG sinkt die Belegschaft von rund 3.000 auf etwa 1.000 Stellen bis Ende 2028. Der vereinbarte Sozialplan sieht einen Grundfaktor von 1,05 für Abfindungen vor, der sich bei Klageverzicht um 0,2 erhöht. Eine Transfergesellschaft stockt das Transferkurzarbeitergeld auf 85 Prozent des Nettoentgelts auf und übernimmt die Rentenbeiträge vollständig.

BAG-Urteil: Pauschale Freistellung unwirksam

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Pauschale Formularvertragsklauseln zur Freistellung nach Kündigung sind unwirksam. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 25. März 2026 (5 AZR 108/25). Arbeitnehmer haben ein grundrechtlich geschütztes Interesse an tatsächlicher Beschäftigung. Eine Freistellung ist nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers im Einzelfall überwiegt.

Gleichzeitig warnen Arbeitsrechtler vor Beförderungen vor Umstrukturierungen. Der Aufstieg in die Gruppe der leitenden Angestellten oder auf eine neue Position kann das Kündigungsrisiko erhöhen. Solche Arbeitsplätze fallen bei betrieblichen Veränderungen oft leichter weg als Stellen mit allgemeinem Kündigungsschutz.

Betriebsräte unter Beschuss?

Die Auseinandersetzungen zwischen Management und Betriebsräten verschärfen sich. Bei Aldi Nord in Lehrte wird einem neu gewählten Betriebsratsmitglied Arbeitszeitbetrug vorgeworfen – die Kündigung folgte. Gewerkschaftsvertreter äußern den Verdacht des „Union Bustings“. Auch beim Softwareunternehmen Thoughtworks kam es zur außerordentlichen Kündigung von vier Betriebsratsmitgliedern, unter anderem wegen politischer Äußerungen in sozialen Netzwerken und Kritik an der strategischen Neuausrichtung auf Militärkooperationen.

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Konflikte zwischen Management und Arbeitnehmervertretern lassen sich oft nur noch über offizielle Verfahren strukturieren. Wie das Einigungsstellenverfahren von der Einleitung bis zur Durchführung rechtssicher abläuft, erklärt ein ehemaliger Richter am Landesarbeitsgericht in diesem gratis verfügbaren Praxis-Guide. Kostenloses E-Book zum Einigungsstellenverfahren herunterladen

Beim Automobilzulieferer ZF zeichnet sich dagegen eine Deeskalation ab. Die Gewerkschaft CGM zog einen Eilantrag gegen den ZF-Betriebsratsvorsitzenden zurück, nachdem das Arbeitsgericht Ulm Zweifel an den Vorwürfen der Neutralitätsverletzung geäußert hatte. Die Lage bleibt angespannt: Der Betriebsrat verweigert wegen Streitigkeiten um Zulagen die Zustimmung zu Extraschichten.

Formfehler: Fünf Jahre zu spät

Werklohnansprüche können verwirken, wenn die Schlussrechnung erst fünf Jahre nach einer entsprechenden Fristsetzung erstellt wird. Das stellte das Oberlandesgericht Hamm klar.

Im Wohnungseigentumsrecht präzisierte der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2026 (V ZR 190/25): Ein Absenkungsbeschluss, der die Mehrheitsverhältnisse für einen Umlaufbeschluss regelt, ist isoliert anfechtbar. Ein fehlerhafter Absenkungsbeschluss führt jedoch nicht automatisch zur Nichtigkeit des darauf basierenden Umlaufbeschlusses, sofern dieser bereits Bestandskraft erlangt hat.

In einem weiteren Urteil vom 9. Juli 2026 (IX ZR 79/25) verdeutlichte der BGH: Rechtsschutzversicherungen können Anwaltskanzleien in Regress nehmen – selbst wenn die Deckungszusage zuvor auf Basis kulanter Erwägungen ohne strikte Rechtspflicht erteilt wurde.

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