Bausparkassen-Urteil, Millionen

Bausparkassen-Urteil: 1,4 Millionen können Gebühren zurückfordern

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BGH erlaubt variable Bearbeitungsgebühren, erklärt aber Riester-Entgelte für unwirksam. Weitere Urteile betreffen E-Commerce und Werbung.

BGH-Urteile: Neue Regeln für Online-Händler und Bausparkassen
Ein Schreibtisch mit juristischen Dokumenten, einer Lupe und einem Laptop, das ein E-Commerce-Dashboard zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleich mehrere Grundsatzurteile verändern die Rechtslage für Online-Händler und Bausparkassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) und mehrere Oberlandesgerichte haben in dieser Woche wegweisende Entscheidungen getroffen.

Bearbeitungspauschalen: Händler dürfen kassieren

Variable Bearbeitungspauschalen in Online-Shops müssen nicht zwingend in den Gesamtpreis eingerechnet werden. Das entschied der BGH Anfang Juni (Az. I ZR 49/24). Voraussetzung: Die Gebühr muss klar ausgewiesen sein und sich durch eine höhere Bestellmenge vermeiden lassen.

Im konkreten Fall hatte ein Händler Filtertüten für 14,90 Euro angeboten. Im Bestellprozess fiel eine Pauschale von 4 bis 9 Euro an – sofern der Warenwert unter einem Mindestbetrag lag. Der BGH wies die Klage eines Verbraucherverbands ab. Die Regelung deckt sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. März 2026 (C-62/25). Auch die europäischen Richter sehen keinen Verstoß gegen Preisangabenpflichten, solange Transparenz gewahrt bleibt.

Riester-Sparer können Gebühren zurückfordern

Deutlich schlechter kommen Bausparkassen weg. Der BGH erklärte am 28. Juli 2026 (Az. XI ZR 83/25) Klauseln über jährliche Verwaltungsentgelte bei Riester-Bausparverträgen für unwirksam. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) gegen eine Bausparkasse, die Jahresentgelte zwischen 15 und 24 Euro erhoben hatte.

Die Richter sehen darin eine unangemessene Benachteiligung. Die Bank wälze Kosten für Aufgaben auf die Sparer ab, die sie überwiegend im eigenen Interesse wahrnehme. Verbraucherschützer schätzen: Rund 1,4 Millionen Wohn-Riester-Verträge sind betroffen. Kunden können gezahlte Gebühren zurückfordern.

Anzeige

Ob bei Gebührenmodellen oder der Zusammenarbeit mit Dienstleistern – rechtliche Klarheit ist für Geschäftsführer heute wichtiger denn je. Dieser kostenlose Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie teure Bußgelder vermeiden und Ihre Verträge rechtssicher gestalten. DSGVO-konforme Auftragsdatenverarbeitung: Jetzt Gratis-Report sichern

Strengere Regeln für Online-Shops

Doch nicht nur bei Finanzprodukten wird genauer hingeschaut. Mehrere Gerichte konkretisierten die Pflichten im E-Commerce:

Materialkennzeichnung: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied am 23. April 2026 (Az. 15 U101/24): Händler müssen die Faserzusammensetzung von Textilien direkt im Checkout-Prozess angeben. Ein bloßer Link reicht nicht.

Rabatt-Apps: Das OLG Köln stellte am 15. Mai 2026 (Az. 6 UKI 3/25) fest: Wer Rabatte im Austausch für Daten gewährt, muss keinen Gesamtpreis nach der Preisangabenverordnung ausweisen. Daten gelten rechtlich nicht als Entgelt. Die Revision liegt beim BGH.

Produktbilder: Händler haften für Urheberrechtsverletzungen, wenn sie Bilder ihrer Lieferanten nutzen, ohne die Rechtekette geprüft zu haben. Das entschied das OLG Celle am 12. Mai 2026 (Az. 13 U 88/25). Gutgläubigkeit schützt nicht vor Schadensersatz.

Anzeige

Was viele Geschäftsführer beim Datenaustausch und der Auftragsverarbeitung übersehen, kann im Ernstfall gravierende finanzielle Folgen haben. Nutzen Sie unsere fertigen Vorlagen und Checklisten, um Ihre Compliance-Anforderungen sofort und ohne teuren Anwalt umzusetzen. Kostenloses E-Book mit Vorlagen und Checklisten herunterladen

Luftverkehr und Werbeanzeigen: Neue Hürden

Das OLG Hamm urteilte am 23. Juli 2026 (Az. 13 UKl 4/25) gegen die Fluggesellschaft Vueling. Aufpreise für mehrere kleine Handgepäckstücke sind unzulässig, sofern diese in der Summe das zulässige Höchstmaß nicht überschreiten. Es fehle an einem sachlichen Grund für die Preisstaffelung.

Und: Werbeplattformen wie Google müssen künftig stärker haften. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den Betreiber wegen einer Fakeshop-Anzeige zu Schadensersatz. Das Unternehmen habe konkrete Hinweise auf Betrug ignoriert und damit seine Sorgfaltspflichten nach dem Digital Services Act verletzt. Es gilt als eines der ersten deutschen Urteile dieser Art.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69894751 |