Befristungsreform: Koalition plant 48 Monate plus sechs Verlängerungen
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 05:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Koalition will die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate ausweiten – mit bis zu sechs Verlängerungen. Ab Januar 2027 sollen zudem das Vorbeschäftigungsverbot und die Schriftform entfallen.
Zustimmung? Fehlanzeige. Rund 54 Prozent der Befragten lehnen die Pläne ab. Auch Gewerkschaften wie Verdi und der DGB üben scharfe Kritik.
Parallel dazu ist eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag im Gespräch. Bisher greift diese Regelung meist erst ab Tag drei. Unternehmen müssen dabei die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. Für hochbezahlte Kräfte sieht der Entwurf zudem erleichterte Bedingungen für die Auflösung von Arbeitsverhältnissen vor.
BAG-Urteil kippt Zustellungs-Praxis
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 sorgt für Aufsehen. Ein Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren reicht nicht als Nachweis für den Zugang einer Kündigung. Im konkreten Fall scheiterte ein Arbeitgeber damit, die Einladung zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement nachzuweisen.
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DHL hat sein Verfahren bereits umgestellt. Juristen raten Arbeitgebern dennoch: Wichtige Dokumente persönlich unter Zeugen oder per Boten mit Protokoll übergeben.
Online-Krankschreibung: Gefährliches Risiko
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung eines IT-Consultants. Er hatte eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen Arztkontakt vorgelegt. Das Gericht wertete dies als schweren Vertrauensbruch – eine vorherige Abmahnung sei nicht nötig.
Zwar ist eine telefonische Krankschreibung seit Dezember 2023 unter engen Voraussetzungen zulässig. Rein digitale Angebote ohne ärztliche Interaktion bleiben aber rechtlich riskant.
Wenn Kündigungsgründe verbraucht sind
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen machte am 29. April 2026 klar: Wer im Prozess Tatsachen bestreitet, begeht nicht automatisch Prozessbetrug. Einem schwerbehinderten und tariflich unkündbaren Mitarbeiter war genau das vorgeworfen worden – das Gericht hob die Kündigung auf. Zudem galt der Kündigungsgrund durch eine vorherige Abmahnung als verbraucht.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz betonte im Oktober 2025: Ein Auflösungsantrag nach dem Kündigungsschutzgesetz muss vor dem formellen Verfahrensabschluss gestellt werden. Ein Teilanerkenntnisurteil beendet die Instanz – spätere Anträge sind unzulässig.
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Warnsignale für Führungskräfte
Experten identifizieren klare Warnsignale für eine schleichende Trennung. Dazu gehören die Beförderung zum Geschäftsführer (damit endet der allgemeine Kündigungsschutz), die Einführung einer Doppelspitze oder Versetzungen ins Ausland ohne Rückkehrgarantie.
Juristen raten: Lückenlose Dokumentation und schriftliche Absicherung alter Vertragsansprüche.
Akuter Handlungsbedarf bei DreiMeister
Rund 100 Mitarbeiter des Pralinenherstellers DreiMeister in Werl haben Kündigungen erhalten. Nach der Insolvenzeröffnung am 1. Juli 2026 wird das Unternehmen abgewickelt. Die gesetzliche Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen läuft. Insolvenzgeld für April bis Juni 2026 kann noch bis Anfang September beantragt werden.
Das Landesarbeitsgericht Hamm erinnerte zudem an formale Pflichten: Ein qualifiziertes Zeugnis muss auf Firmenpapier mit korrektem Briefkopf erstellt werden. Sonst besteht Anspruch auf Nachbesserung.
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