Behindertengleichstellungsgesetz, Beweislast

Behindertengleichstellungsgesetz: Beweislast bleibt bei Betroffenen

18.06.2026 - 01:00:21 | boerse-global.de

Bundesregierung streicht Beweislasterleichterung aus Reform. SozialverbĂ€nde kritisieren Verschlechterung fĂŒr Betroffene.

Behindertenrechte: Regierung entschÀrft Gesetz, VerbÀnde kritisieren
Behindertengleichstellungsgesetz - Eine vielfĂ€ltige Gruppe von Menschen, einige mit sichtbaren Behinderungen, arbeiten und diskutieren in einem modernen BĂŒro. 18.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Bundesregierung entschĂ€rft ihre Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes – und erntet dafĂŒr scharfe Kritik von SozialverbĂ€nden. UrsprĂŒnglich sollten Betroffene nur „Tatsachen glaubhaft machen“ mĂŒssen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Doch diese Beweislasterleichterung flog aus dem Kabinettsentwurf. Die volle Beweislast bleibt bei den Betroffenen.

Der SoVD und der Deutsche Behindertenrat laufen Sturm. „Das erschwert die Durchsetzung von Rechten erheblich“, kritisierten die VerbĂ€nde. FĂŒr den 22. Juni ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag angesetzt.

Anzeige

Um die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Betrieb zu stĂ€rken, ist eine rechtssichere Grundlage entscheidend. Dieser kostenlose Leitfaden bietet BetriebsrĂ€ten und Arbeitgebern eine fertige Vorlage und eine Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung fĂŒr den Prozess. Inklusionsvereinbarung rechtssicher abschließen: Kostenloses Muster jetzt herunterladen

9.000 Euro EntschĂ€digung fĂŒr abgewiesenen Juristen

Dass Fehler im Bewerbungsprozess teuer werden können, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Januar. Eine Kanzlei muss 9.000 Euro an einen schwerbehinderten Volljuristen zahlen. Die Richter sahen eine Benachteiligung wegen der Behinderung als erwiesen an.

Entscheidendes Indiz: Die Kanzlei hatte entgegen der gesetzlichen Pflicht keinen Vermittlungsauftrag bei der Bundesagentur fĂŒr Arbeit gestellt. Zudem verstieß eine unzureichende Unterrichtung ĂŒber eine Google-Recherche gegen die Datenschutz-Grundverordnung – dafĂŒr gab es 500 Euro extra. Der Bewerber hatte seine Schwerbehinderung deutlich auf der ersten Seite seines Lebenslaufs vermerkt.

BSG stÀrkt MobilitÀtsrechte bei extremer Adipositas

Das Bundessozialgericht hat am 11. Juni die HĂŒrden fĂŒr das Merkzeichen G gesenkt. Es bescheinigt eine erhebliche BeeintrĂ€chtigung der BewegungsfĂ€higkeit im Straßenverkehr. Im konkreten Fall konnte der Betroffene nur 200 bis 300 Meter mit Hilfsmitteln zurĂŒcklegen.

Das Gericht stellte klar: Entscheidend sind die tatsĂ€chlichen Auswirkungen auf das Gehvermögen – nicht allein die medizinische Diagnose. Eine Anerkennung ist auch außerhalb der explizit genannten RegelfĂ€lle möglich, wenn die EinschrĂ€nkungen vergleichbar schwer sind.

Anzeige

Ein faires Miteinander im Betrieb erfordert oft professionelle UnterstĂŒtzung bei der RĂŒckkehr nach lĂ€ngerer Krankheit. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) umsetzen und den Arbeitsplatz dauerhaft schĂŒtzen. Kostenlos: Die vollstĂ€ndige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung zum Download

KĂŒndigungsschutz bereits in der Probezeit?

Der besondere gesetzliche KĂŒndigungsschutz greift in Deutschland regulĂ€r erst nach sechs Monaten. Doch die juristische Literatur verweist auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs: Arbeitgeber mĂŒssen bereits in der Probezeit angemessene Vorkehrungen treffen. Eine KĂŒndigung kann unzulĂ€ssig sein, wenn stattdessen ein anderer freier Arbeitsplatz zugewiesen werden könnte – sofern das Unternehmen nicht unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig belastet wird.

Parallel dazu schrĂ€nken Arbeitsgerichte das Direktionsrecht bei Homeoffice-Zusagen ein. Das Arbeitsgericht DĂŒsseldorf entschied im Februar: Der pauschale Entzug von PrĂ€senzverzicht als „Privileg“ ist nicht rechtmĂ€ĂŸig. Arbeitgeber mĂŒssen konkret darlegen, welche betrieblichen Ziele durch verstĂ€rkte PrĂ€senz erreicht werden sollen.

Steuervorteile und VerwaltungswillkĂŒr

FĂŒr 2026 gelten aktualisierte Behinderten-PauschbetrĂ€ge: zwischen 1.140 und 2.840 Euro je nach Grad der Behinderung. Bei Merkzeichen wie „H“ (Hilflosigkeit) oder „Bl“ (Blindheit) sind bis zu 7.400 Euro drin. Arbeitnehmer mit einem GdB von mindestens 50 haben Anspruch auf fĂŒnf Tage Zusatzurlaub.

Gleichzeitig verschĂ€rfen VersorgungsĂ€mter die Kontrollen. Betroffene erhalten vermehrt Anhörungsschreiben zur Herabsetzung des GdB. Juristen warnen: Eine Herabsetzung setzt eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen VerhĂ€ltnisse voraus – und die muss die Behörde beweisen. Ein stabiler Krankheitsverlauf ohne signifikante Verbesserung rechtfertigt keine Absenkung, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bereits 2025.

de | wirtschaft | 69567217 |