Behindertengleichstellungsgesetz: Beweislasterleichterung im Entwurf gestrichen
17.06.2026 - 22:40:18 | boerse-global.de
Die Bundesregierung hat Mitte Juni den Kabinettsentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt. Der Knackpunkt: Die ursprĂŒnglich geplante Beweislasterleichterung fĂŒr Menschen mit Behinderung wurde gestrichen. Betroffene mĂŒssen eine Diskriminierung damit weiterhin vollstĂ€ndig beweisen.
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VerbĂ€nde wie der Sozialverband Deutschland und der Deutsche Behindertenrat reagierten mit scharfer Kritik. Der Entwurf sieht stattdessen vor, dass bauliche Barrieren in Bundesbehörden bis Ende 2035 beseitigt sein mĂŒssen. Eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales ist fĂŒr den 22. Juni angesetzt.
Gerichte stÀrken Schutz vor Diskriminierung
Parallel zur politischen Debatte sorgen aktuelle Urteile fĂŒr Klarheit. Das Landesarbeitsgericht Köln verurteilte Ende Januar eine Anwaltskanzlei zur Zahlung von 9.000 Euro EntschĂ€digung an einen schwerbehinderten Juristen. Der Bewerber hatte seine Behinderung im Lebenslauf angegeben â und wurde trotzdem nicht berĂŒcksichtigt.
Das Gericht stellte klar: Der Abbruch eines Bewerbungsverfahrens widerlegt die Vermutung einer Diskriminierung nicht. ZusĂ€tzlich erhielt der KlĂ€ger 500 Euro nach der Datenschutz-Grundverordnung, weil die Kanzlei eine Google-Recherche ĂŒber ihn durchgefĂŒhrt hatte, ohne ihn darĂŒber zu informieren.
Das LAG Hessen befasste sich Ende Januar mit dem Vorwurf des sogenannten âAGG-Hoppingsâ â also dem mutmaĂlichen Missbrauch von EntschĂ€digungsforderungen. Ein Bewerber hatte geklagt, weil eine Stellenanzeige ausschlieĂlich in weiblicher Form formuliert war. Das Gericht sprach ihm 4.500 Euro zu.
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Die Richter betonten: Die HĂŒrden fĂŒr den Nachweis eines Rechtsmissbrauchs sind hoch. Weder eine oberflĂ€chliche Bewerbung, eine groĂe rĂ€umliche Distanz zum Arbeitsort noch mehrere frĂŒhere Klagen reichen als Beleg aus.
Landesebene zieht nach
Auch die LĂ€nder werden aktiv. In Schleswig-Holstein fand am heutigen Mittwoch die erste Lesung fĂŒr ein Antidiskriminierungsgesetz statt. Es soll BĂŒrger vor Benachteiligung durch Behörden schĂŒtzen â etwa wegen Herkunft, Geschlecht oder Behinderung. Geplant sind Schadenersatzzahlungen zwischen 300 und 1.000 Euro. Die Opposition kritisierte jedoch Ausnahmen fĂŒr Gemeinden und Gerichte.
Die Zahlen vom Arbeitsmarkt zeigen, wie relevant das Thema ist. In Sachsen-Anhalt waren 2024 insgesamt 19.562 schwerbehinderte Menschen beschĂ€ftigt â ein leichter Anstieg zum Vorjahr. Den gröĂten Anteil stellen BeschĂ€ftigte ab 60 Jahren. Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Pflicht zur Einstellung schwerbehinderter Menschen ignorieren, zahlen weiterhin eine gestaffelte Ausgleichsabgabe.
Mindestlohn fĂŒr WerkstĂ€tten: Klage in MĂŒnster
Ein weiterer juristischer Fall könnte grundsĂ€tzliche Bedeutung haben. Vor dem Arbeitsgericht MĂŒnster ist eine Klage auf Zahlung des Mindestlohns fĂŒr WerkstattbeschĂ€ftigte anhĂ€ngig. Der KlĂ€ger war ĂŒber vier Jahrzehnte in einer solchen Einrichtung tĂ€tig â sein Verdienst liegt deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
UnterstĂŒtzt wird das Verfahren von der Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte und den Sozialhelden. Eine Entscheidung wird fĂŒr Anfang September erwartet. Zum Vergleich: Der Durchschnittsverdienst in diesen WerkstĂ€tten liegt bei rund 233 Euro pro Monat.
