Wie viele Ladestationen benötigt mein Parkplatz? / Grafik und FAQ: Diese Vorgaben gelten fĂŒr Wohn- und Nichtwohnimmobilien
31.01.2024 - 09:58:54FĂŒr Immobilienbesitzer ist es hĂ€ufig nicht leicht, bei dem komplexen GebĂ€ude-ElektromobilitĂ€tsinfrastruktur-Gesetz den Durchblick zu bewahren. Aus diesem Grund hat der auf Immobilien spezialisierte Full-Service-Anbieter fĂŒr Ladeinfrastruktur ZEITSTROM die zentralen Aussagen des GEIG in einer anschaulichen Grafik und einem FAQ zusammengefasst.
Welche GebÀude sind vom GEIG betroffen?
Der Regelungsinhalt des GEIG bezieht sich auf WohngebÀude sowie auf NichtwohngebÀude.
Welche Regelungen gelten fĂŒr den Neubau von WohngebĂ€uden?
Beim Neubau von WohngebĂ€uden mit mehr als 5 StellplĂ€tzen muss kĂŒnftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren fĂŒr Elektrokabel ausgestattet werden.
Welche Regelungen gelten fĂŒr den Neubau von NichtwohngebĂ€uden?
Beim Neubau von NichtwohngebĂ€uden mit mehr als 6 StellplĂ€tzen muss jeder 3. Stellplatz mit Schutzrohren fĂŒr Elektrokabel ausgestattet werden. ZusĂ€tzlich ist mindestens 1 Ladepunkt zu errichten.
Gilt das GEIG auch fĂŒr Bestandsimmobilien?
Ja. Bei gröĂeren Renovierungen von bestehenden WohngebĂ€uden mit mehr als 10 StellplĂ€tzen mĂŒssen kĂŒnftig alle StellplĂ€tze mit Schutzrohren fĂŒr Elektrokabel ausgestattet werden. Bei einer gröĂeren Renovierung bestehender NichtwohngebĂ€ude mit mehr als 10 StellplĂ€tzen muss jeder 5. Stellplatz mit Schutzrohren fĂŒr Elektrokabel ausgestattet und zusĂ€tzlich mindestens 1 Ladepunkt errichtet werden.
Wird es weitere Ănderungen geben?
Nach dem 1. Januar 2025 muss jedes NichtwohngebĂ€ude mit mehr als 20 StellplĂ€tzen mit mindestens 1 Ladepunkt ausgerĂŒstet werden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Das Gesetz findet keine Anwendung bei GebĂ€uden, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und ĂŒberwiegend von diesen selbst genutzt werden. AuĂerdem sind BestandsgebĂ€ude ausgenommen, wenn die Kosten fĂŒr die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer gröĂeren Renovierung ĂŒberschreiten. Daneben wurde die Möglichkeit einer Quartierslösung geschaffen, in deren Rahmen Ladepunkt-Verpflichtungen bei NichtwohngebĂ€uden gebĂŒndelt an einem oder mehreren Standorten erfĂŒllt werden können.
Welche Förderungen existieren fĂŒr den Ladeinfrastruktur-Aufbau?
FĂŒr die Errichtung öffentlich zugĂ€nglicher, nicht-öffentlicher sowie gewerblich genutzter Ladeinfrastruktur fĂŒr E-Fahrzeuge gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes- sowie LĂ€nderebene. Die Förderlandschaft in Deutschland ist sehr dynamisch, sieht hĂ€ufig begrenzte AntragszeitrĂ€ume vor und ist allgemein regelmĂ€Ăigen Ănderungen unterworfen. Deshalb sollte bei Beginn eines Vorhabens genau geprĂŒft werden, welche Förderungen in welchem Umfang zu diesem Zeitpunkt abrufbar sind.
Welche alternativen Investitionsmodelle gibt es?
Beim Aufbau von Ladeinfrastruktur an Immobilien besteht die Möglichkeit, mit einem externen, langfristig agierenden Investor wie ZEITSTROM zusammenzuarbeiten. In Zeiten unsicherer Fördersituationen bietet ZEITSTROM als finanzstarker Full-Service-Anbieter mit seinem innovativen Investitionsmodell und Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS) Standortpartnern Planungssicherheit und eine Aufwertung ihrer Immobilien ohne eigenen Ressourceneinsatz.
Was bedeutet Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS)?
Charging-Infrastructure-as-a-Service (CIaaS) ist ein Rundum-sorglos-Paket fĂŒr ImmobilieneigentĂŒmer und Immobilienverwaltungen: Planung, Installation, Betrieb, Abrechnung und langfristige Sicherung der Ladestationen sowie die anfallenden Investitionen werden von ZEITSTROM ĂŒbernommen. Dies ermöglicht es gewerblichen Immobilienbesitzern, eine RenovierungsmaĂnahme oder einen Neubau zu planen, ohne fĂŒr die notwendige Ladeinfrastruktur eigene Mittel einzusetzen. Als Betreiber der Ladeinfrastruktur fungiert ZEITSTROM.
In vier Schritten zur kostenlosen Ladeinfrastruktur
FĂŒr Standortpartner, die sich fĂŒr ein ZEITSTROM-Investment entschieden haben, lĂ€uft der Prozess zur Ladeinfrastruktur an der eigenen Immobilie folgendermaĂen ab:
1. ZunĂ€chst erarbeitet ein ExpertInnen-Team ein ganzheitliches Angebot, das auch das Investment fĂŒr die Ladeinfrastruktur der Immobilie(n) enthĂ€lt. Hierbei werden alle standortbedingten Besonderheiten berĂŒcksichtigt. Es wird nach individuellen Lösungen gesucht, die 100%ig auf die vorliegende(n) Objekt(e) sowie die WĂŒnsche der ImmobilienbesitzerInnen zugeschnitten sind.
2. Danach geht ZEITSTROM in die Planung des Vorhabens und ĂŒbernimmt die komplette Verantwortung fĂŒr die Ladeinfrastruktur.
3. Ist die Planung abgeschlossen, kĂŒmmert sich ZEITSTROM um die gesamte Installation der Ladeinfrastruktur und nimmt diese in Betrieb.
4. AbschlieĂend folgt die Betriebs- und Servicephase: ZEITSTROM sichert langfristig die störungsfreie Nutzung, ĂŒbernimmt also den Betrieb sowie die Sicherung der Ladeinfrastruktur und garantiert den etwa bei Störungen nötigen Service. Optional besteht fĂŒr Standortpartner jederzeit die Möglichkeit einer sukzessiven Skalierung der Ladeinfrastruktur.
Ăber ZEITSTROM
Die ZEITSTROM GmbH ist ein Investor und Full-Service-Anbieter fĂŒr Ladeinfrastruktur und autarke Energielösungen mit Sitz in Berlin. Unter der Devise "Wir investieren. Sie profitieren." bietet ZEITSTROM Immobilieninvestoren und Wohnungsbaugesellschaften Komplettlösungen inklusive der notwendigen Investition. Das Unternehmen stattet groĂe BĂŒro- und Wohneinheiten, Shoppingcenter, Hotels oder Logistikunternehmen mit LadesĂ€ulen aus und betreibt diese langfristig.
Pressekontakt:
Isabel Kretschmer
ZEITSTROM GmbH
Anna-Louisa-Karsch-StraĂe 2, 10178 Berlin
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Telefon: 0160-6197158
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