Berlin plant Mietenkataster: Vermieter zahlen bis 100.000 Euro Bußgeld
23.06.2026 - 00:21:37 | boerse-global.de
Besonders Berlin plant ein scharfes Instrument zur Wohnraumüberwachung.
Bau-Turbo und digitale Zwillinge
Kommunen stehen unter Druck, Planungsverfahren zu beschleunigen. In Viersen etwa beschäftigt sich der Stadtentwicklungsausschuss im Juni mit dem sogenannten „Bau-Turbo“. Das befristete Bundesgesetz erlaubt Abweichungen vom Bauplanungsrecht nach § 36a BauGB.
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Parallel setzen Städte auf digitale Werkzeuge. Wiesbaden zog ein Jahr nach Einführung seines „Digitalen Zwillings“ eine positive Bilanz. Das virtuelle Stadtmodell bündelt Daten aus Verkehr, Umwelt, Soziales und Kultur. Neue Funktionen wie Storytelling-Tools und Online-Beteiligungsformate sollen die Transparenz erhöhen.
Berlin plant scharfes Mietenkataster
Ein deutlicher Anstieg der Meldepflichten zeichnet sich in der Hauptstadt ab. Berlin plant das bundesweit erste digitale Wohnungs- und Mietenkataster (WMKG Be). Das Abgeordnetenhaus soll Anfang Juli darüber entscheiden.
Vermieter müssten dann innerhalb von zwölf Monaten umfassende Daten zu ihren Objekten übermitteln: Adresse, Fläche, Miethöhe und Angaben zu den Vertragsparteien. Das Kataster bleibt nicht-öffentlich, dient aber der behördlichen Überwachung von Wohnraumgesetzen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro.
Datenschutzaufsicht fordert mehr Macht
Angesichts wachsender Datenmengen fordern die Datenschutzbeauftragten der Länder eine Modernisierung der Aufsicht. Mit den im Juni verabschiedeten „Stuttgarter Impulsen“ will die Datenschutzkonferenz (DSK) gesetzlich gestärkt werden. Ziel: standardisierte Prüfverfahren und zentrale Ansprechpartner für länderübergreifende Fälle.
Die Aufsichtsbehörden unterstützen eine Initiative des Landes Hamburg im Bundesrat. Entscheidungen der Aufsicht sollen verbindlicher werden – auch bei komplexen digitalen Verfahren.
DSGVO: Grenzen der Datenverwertung
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Bei der Datenerhebung gelten strenge DSGVO-Vorgaben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte Mitte Juni klar: Die DSGVO schreibt kein automatisches Beweisverwertungsverbot für rechtswidrig erhobene Daten vor. Nationale Gerichte müssen aber Verhältnismäßigkeit und Betroffenenrechte prüfen. Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO ist keine allgemeine Erlaubnis zur Datennutzung.
Das Sozialgericht Nürnberg konkretisierte Mitte Juni die Haftungsmaßstäbe für Datensicherheit. Im Fall des bekannten MOVEit-Datenlecks entschied das Gericht: Die DSGVO verspricht keine lückenlose Sicherheit. Ein erfolgreicher Hackerangriff belege nicht automatisch unzureichende Schutzmaßnahmen – sofern ein angemessenes Risikomanagement nachgewiesen wird.
Für Unternehmen und Kommunen bleibt die Nutzung von Echtdaten zu Testzwecken grundsätzlich rechtswidrig. Experten empfehlen Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Nur so entstehen DSGVO-konforme Testumgebungen – anonymisierte Daten fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich der Verordnung.
