Berliner Mietpreisbremse: Senat verlÀngert Schutz bis Ende 2029
Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 09:19 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Berliner Senat hat die VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beschlossen. Das Instrument zur DĂ€mpfung des Mietanstiegs gilt in der Bundeshauptstadt damit bis Ende 2029. Dies teilte der Senator fĂŒr Wohnen, Christian Gaebler, laut einem Bericht vom 06.11.2026 mit. Durch die Regelung darf der Mietpreis bei einer Wiedervermietung höchstens 10% ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen.
Mit dem Schritt reagiert das Land auf den anhaltenden Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Neben der Mietpreisbremse beschloss der Berliner Senat weitere mietrechtliche Schutzinstrumente.
Schutzregeln fĂŒr Bestandsmieten und Umwandlungen
Zu den verlĂ€ngerten MaĂnahmen gehört die Umwandlungsverordnung fĂŒr Miet- in Eigentumswohnungen. In WohngebĂ€uden ab 5 Wohnungen wurde diese Regelung um 5 Jahre verlĂ€ngert, sodass sie nun bis Ende 2030 gilt. Damit soll verhindert werden, dass MietshĂ€user im groĂen Stil aufgeteilt und dem regulĂ€ren Mietmarkt entzogen werden.
Ebenfalls fortgefĂŒhrt wird die verringerte Kappungsgrenze fĂŒr Mieten in bestehenden VertrĂ€gen. Der Berliner Senat verlĂ€ngerte diese Vorgabe um 5 Jahre bis 2028. Demnach dĂŒrfen Bestandsmieten innerhalb von 3 Jahren um maximal 15% bis zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
FĂŒr einen groĂen Teil der stĂ€dtischen Mieter greift zudem eine gesonderte Absicherung: FĂŒr rund 350.000 Mieter kommunaler Wohnungsbaugesellschaften gilt weiterhin ein Mietmoratorium bis Ende 2026.
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Bundesweiter Rahmen und geplante Reformen
Die Berliner Regelungen fĂŒgen sich in den bundesweiten Rechtsrahmen ein. Wie aus einem Bericht vom 06.11.2026 hervorgeht, gilt die bundesweite Mietpreisbremse in Deutschland bis zum 31.12.2029 und begrenzt Neumieten ebenfalls auf maximal 10% ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete.
Auf Bundesebene befindet sich darĂŒber hinaus das Reformpaket âMietrecht IIâ in der Diskussion, ist derzeit jedoch noch nicht gesetzlich verabschiedet. Die PlĂ€ne sehen unter anderem vor, den Möblierungszuschlag bei voll möblierten Wohnungen auf maximal 10% zu begrenzen.
Zudem soll die Dauer von KurzzeitmietvertrĂ€gen reguliert und auf 6 Monate, mit einer optionalen Ausweitung auf 8 Monate, beschrĂ€nkt werden. Bei IndexmietvertrĂ€gen ist eine Deckelung des Anstiegs auf 4% vorgesehen, sofern die Inflationsrate einen Wert von 3% ĂŒbersteigt.
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Aktuelle Preisentwicklung am Mietmarkt
Die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe spiegelt sich in den jĂŒngsten Daten zur Mietpreisentwicklung wider. Destatis meldete fĂŒr September 2026 einen Anstieg der Netto-Mieten ohne Heizung um 1,9% im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Gleichzeitig verzeichnete der GREIX-Index fĂŒr Neuvermietungspreise in 37 StĂ€dten im zweiten Quartal 2026 ein Plus von 3% gegenĂŒber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Die verlĂ€ngerten Berliner Schutzbestimmungen sollen Mieter vor ĂŒberproportionalen Steigerungen bei Neu- und Wiedervermietungen absichern.
