Sozialwohnungen, Wohnungen

Berliner Sozialwohnungen: 215 Wohnungen und 1,8 Millionen Euro Schadenersatz

Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 11:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwei Gesellschaften müssen Wohnungen in Berlin-Mitte sozial gebunden vermieten und rund 1,8 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
Moderne Wohnhausfassade in einem Berliner Stadtteil bei bewölktem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Immobiliengesellschaften dazu verurteilt, 215 Wohnungen im Berliner Bezirk Mitte als Sozialwohnungen anzubieten und dem Land Schadenersatz in Millionenhöhe zu leisten.

Nach der Entscheidung vom 9. Oktober 2026 müssen die beiden Unternehmen rund 1,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zahlen und haften hierbei als Gesamtschuldner (Az. VG 8 K 19/25). Über die richterliche Entscheidung berichtete das Portal gegen-hartz.de am 31. Oktober 2026.

Städtebaulicher Vertrag als rechtliche Grundlage

Ausgangspunkt des juristischen Konflikts ist eine Vereinbarung aus dem Jahr 2016. Damals schlossen die Freie Stadt Berlin und die damalige Eigentümerin des Areals einen städtebaulichen Vertrag.

Gegenstand der Regelung war das Neubauprojekt im Gebäude „QH Spring“ in der Lisa-Fittko-Straße im Stadtteil Moabit. Darin verpflichtete sich die Eigentümerseite, insgesamt 215 Wohnungen über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit mietpreis- und belegungsgebunden zur Verfügung zu stellen.

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Ziel solcher städtebaulichen Verträge ist es, auch in innerstädtischen Neubaugebieten bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte zu sichern. Wird diese Zusage nicht eingehalten, entstehen den Kommunen erhebliche Nachteile bei der Wohnraumversorgung, was finanzielle Ausgleichsforderungen nach sich ziehen kann.

Mietpreisbindung und rechtliche Auseinandersetzung

Die konkreten Vorgaben für die Einheiten im Quartier waren vertraglich detailliert festgeschrieben. Nach Angaben von Juristen war eine anfängliche Nettokaltmiete von höchstens 6,50 Euro je Quadratmeter vereinbart worden. Zudem sollte diese sozial verträgliche Mietpreisbindung langfristig bis Mitte 2043 fortbestehen.

Im Jahr 2025 erhob die Vermieterin Klage, woraufhin die verwaltungsgerichtliche Klärung der vertraglichen Verpflichtungen folgte. Das Verwaltungsgericht sah es nun als erwiesen an, dass die Pflichten aus dem städtebaulichen Kontrakt weiterhin Bestand haben und einzuhalten sind. Die Verpflichtung zur regulären Vermietung als geförderter Wohnraum besteht damit neben der festgesetzten Schadenersatzzahlung in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro fort.

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Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig. Den unterlegenen Immobiliengesellschaften steht die Möglichkeit offen, die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu beantragen.

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