Betriebliche, Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge: Rentenkommission entscheidet am 23. Juni

16.06.2026 - 07:52:52 | boerse-global.de

Bundesfinanzminister Klingbeil unterstützt DGB-Vorschlag für eine obligatorische Betriebsrente. Die Rentenkommission legt am 23. Juni 2026 ihre Ergebnisse vor.

Klingbeil fordert Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge
Betriebliche - Ein Stapel deutscher Euro-Münzen und -Banknoten auf einem Schreibtisch, unscharfer Hintergrund zeigt eine Person, die ein Dokument unterschreibt. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der SPD-Politiker unterstützt damit einen Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Debatte kommt kurz vor der Vorlage der Ergebnisse der Rentenkommission – erwartet für den 23. Juni 2026.

Politische Fronten zeichnen sich ab

Klingbeil betonte Mitte Juni in einem Medienbeitrag die Notwendigkeit, neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche Vorsorge verpflichtend zu gestalten. Die private Vorsorge müsse ebenfalls weiter ausgebaut werden.

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Unterstützung kommt von der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA). Deren Bundesvorsitzender Dennis Radtke sowie regionale Verbände fordern eine obligatorische Betriebsrente für alle Beschäftigten. Ziel sei eine bessere Verzahnung der drei Vorsorgesäulen.

Gegenwind kommt aus der Wirtschaft und von Teilen der Union. Die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann, lehnt einen staatlichen Zwang zur betrieblichen Vorsorge strikt ab. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mahnt zur Vorsicht.

Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärte Mitte Juni: Die Grenze der Freiwilligkeit sei zwar erreicht. Derzeit verfügen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine bAV. Die Arbeitgeber dürften bei einer Einführung einer Pflicht jedoch nicht überlastet werden.

Alternative Modelle auf dem Tisch

Die Linksfraktion hat eine eigene Gesetzesinitiative gestartet. Rentenexpertin Sarah Vollath schlug Mitte Juni vor, die gesetzliche Rentenversicherung für die betriebliche Vorsorge zu öffnen. Arbeitgeber sollten sich demnach mit zusätzlichen Beiträgen an der Vorsorge beteiligen.

Als Vorteil nannte Vollath die Stabilität der gesetzlichen Versicherung mit einer Rendite von etwa drei bis vier Prozent. Ein solches Modell solle insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang erleichtern. Auch die Portabilität der Ansprüche bei Jobwechseln würde sich verbessern.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) und die Zurich Gruppe Deutschland legten parallel ein Positionspapier vor. Es enthält einen Neun-Punkte-Plan mit einem „Autoenrolment“-Verfahren und einer Opt-out-Option. Weitere Forderungen: Anreizsysteme, weniger Haftungsrisiken für Arbeitgeber und eine bessere Einbindung von Geringverdienern.

Mittelstand hinkt hinterher

Aktuelle Daten zeigen eine deutliche Diskrepanz bei der Verbreitung der betrieblichen Vorsorge. In Betrieben mit mehr als 1.000 Mitarbeitern besitzen etwa drei Viertel der Beschäftigten eine Betriebsrente. In Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Angestellten ist es nur jeder vierte.

Insgesamt haben rund 19 Millionen Menschen in Deutschland Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Im Falle einer Insolvenz sind diese durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt.

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Die Dringlichkeit der Reformdebatte zeigt sich auch in den Zahlen zum Bundeshaushalt. 2025 beliefen sich die Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung auf rund 130 Milliarden Euro – etwa ein Viertel des Gesamthaushalts.

Verschärft wird der Druck durch die Situation im Niedriglohnsektor. Rund 16 Prozent der Beschäftigten – etwa 6,3 Millionen Personen – verdienten 2025 weniger als die Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro pro Stunde.

Die Rentenkommission will ihre Ergebnisse am 23. Juni 2026 vorlegen. Sie gelten als maßgebliche Grundlage für die weiteren gesetzgeberischen Schritte.

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