Betriebliche, Gesundheit

Betriebliche Gesundheit: Neue Tarife für KMU ab 1. Juli

01.07.2026 - 14:04:13 | boerse-global.de

Unternehmen müssen bei Arbeitsmedizin und Zeiterfassung neue Vorgaben beachten. Telemedizin und Präventionsportale erweitern die Möglichkeiten.

Arbeitsschutz 2026: Neue Pflichten und digitale Betreuung
Betriebliche - Mitarbeiter in einem modernen Büro werden von einem Betriebsarzt betreut, mit Fokus auf ein Tablet, das digitale Gesundheitsdaten anzeigt. 01.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen.

Pflichtstunden nach Gefahrenstufe

Die Grundbetreuung ist für alle Betriebe verpflichtend. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 legen fest: Die Intensität richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial.

Betriebe mit hohem Risiko (Gruppe I) müssen jährlich 2,5 Betreuungsstunden pro Mitarbeiter leisten. In Gruppe II sind es 1,5 Stunden, in Gruppe III 0,5 Stunden. Die Aufteilung folgt festen Quoten: Mindestens 20 Prozent der Zeit entfallen auf den Betriebsarzt, weitere 20 Prozent auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die restlichen 60 Prozent sind flexibel verteilbar.

Telemedizin: Erlaubt, aber nicht der Goldstandard

Digitale Sprechstunden ersetzen den Vor-Ort-Besuch nicht vollständig. Die AMR 3.4 und die DGUV Vorschrift 2 erlauben telemedizinische Anwendungen nur dann, wenn sie ein gleichwertiges Niveau bei Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht haben oberste Priorität.

Die Fachverbände DGAUM, BsAfB und VDBW fordern daher Nachbesserungen im Rahmen des GeDIG. Bei einer Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit Mitte Mai 2026 verlangten sie den Zugriff von Betriebsärzten auf die elektronische Patientenakte (ePA). Konkret: ein Wechsel vom Opt-in- zum Opt-out-Verfahren und eine Verlängerung der Zugriffsdauer von 3 auf 90 Tage.

Neue Plattform für Präventionskurse

Seit Ende Juni 2026 hilft ein neues Webportal Ärzten und Psychotherapeuten bei der Suche nach passgenauen Präventionskursen. Rund 120.000 zertifizierte Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen sind dort gelistet – in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft die Kurse.

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Parallel dazu erweitern private Versicherer ihr Portfolio. Ein großer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit hat zum 1. Juli 2026 spezielle Tarife für die betriebliche Krankenversicherung eingeführt. Sie richten sich an kleine und mittlere Unternehmen ab fünf Beschäftigten und ermöglichen Gesundheitsleistungen ohne vorherige Prüfung oder Wartezeiten.

Urteil erschwert Anerkennung von Berufskrankheiten

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat die Hürden für sogenannte „Wie-Berufskrankheiten“ bestätigt. Im konkreten Fall lehnte das Gericht die Anerkennung der Erkrankung einer Physiotherapeutin ab. Die Ursachen waren multikausal – ein unmittelbarer, ausschließlicher Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ließ sich nicht nachweisen.

Gleichzeitig steht die internationale Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme vor einer Aktualisierung. Der Entwurf ISO/DIS 45001:2026 rückt Themen wie organisationale Resilienz, Sicherheitskultur und den Umgang mit psychosozialen Belastungen in den Mittelpunkt.

Dokumentationspflichten und BEM

Unabhängig von der medizinischen Betreuung müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Das gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts auch für Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit. Ein Gesetzesentwurf zur weiteren Konkretisierung ist für den Sommer 2026 angekündigt.

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Bei längerer Arbeitsunfähigkeit – mehr als sechs Wochen pro Jahr – sind Unternehmen gesetzlich zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 SGB IX verpflichtet. Eine Kündigung während der Krankschreibung bleibt möglich, ist aber an hohe Hürden gebunden: eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen müssen vorliegen.

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