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Betriebliche Wahlen: JAV und SBV werden im Herbst neu gewählt

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach den Betriebsratswahlen im Frühjahr stehen nun die Wahlen der Jugend- und Schwerbehindertenvertretungen für Oktober und November an.

Herbstwahlen: JAV und SBV als nächster Schritt der Mitbestimmung
Ein professioneller Konferenztisch in einem modernen Büro symbolisiert die betriebliche Mitbestimmung und Wahlen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Nach den im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossenen Betriebsratswahlen bereiten sich Arbeitnehmervertretungen bundesweit auf den nächsten Schritt der betrieblichen Mitbestimmung vor. Wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte, stehen im kommenden Herbst die Neuwahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sowie der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an. Diese Wahlen bilden den Abschluss eines intensiven Wahljahres in den deutschen Betrieben und Dienststellen.

Zeitplan und Turnus der betrieblichen Wahlen

Der Fokus der gewerkschaftlichen Aktivitäten verschiebt sich damit in den kommenden Monaten auf die spezifischen Belange von Nachwuchskräften und Menschen mit Behinderungen. Laut den Angaben von ver.di ist der Zeitraum für die Durchführung dieser Wahlen bundesweit auf die Monate Oktober und November festgesetzt. Damit folgen die Termine unmittelbar auf die strukturellen Vorbereitungen, die bereits in den vergangenen Monaten im Rahmen der allgemeinen Betriebsratswahlen getroffen wurden.

Die Häufigkeit der Wahlen unterscheidet sich dabei je nach Gremium deutlich. Während die Jugend- und Auszubildendenvertretungen in einem zweijährigen Turnus neu gewählt werden, sieht der Gesetzgeber für die Schwerbehindertenvertretungen eine deutlich längere Amtszeit vor. Hier finden die Wahlen lediglich alle vier Jahre statt, um eine kontinuierliche Begleitung der Betroffenen über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Die zeitliche Zusammenlegung beider Wahlen im Herbst dient dazu, die organisatorischen Abläufe in den Unternehmen zu bündeln.

Rechtliche Voraussetzungen für die Wahlvorbereitung

Damit in einem Betrieb oder einer Behörde überhaupt gewählt werden kann, müssen laut ver.di bestimmte strukturelle Voraussetzungen erfüllt sein. Eine zentrale Bedingung ist das Vorhandensein eines gewählten Betriebsrats. Da dieser die rechtliche Basis für die Einleitung weiterer Wahlverfahren bildet, konnten die Termine für die JAV- und SBV-Wahlen erst für den Zeitraum nach den Frühjahrswahlen angesetzt werden. Der Betriebsrat fungiert hierbei als notwendiges Fundament für die spezialisierten Vertretungsorgane.

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Zusätzlich zur Existenz eines Betriebsrats ist eine Mindestanzahl an Wahlberechtigten vorgeschrieben. Für die Durchführung einer Wahl müssen im jeweiligen Betrieb mindestens fünf Personen wahlberechtigt sein. Diese Hürde stellt sicher, dass die zu bildenden Gremien über eine ausreichende personelle Basis verfügen, um ihre Aufgaben in der Interessenvertretung effektiv wahrnehmen zu können. Die Gewerkschaft betont in diesem Zusammenhang, dass die Einhaltung dieser formalen Kriterien essenziell für die Rechtsgültigkeit der Wahlergebnisse im Oktober und November ist.

Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung

Mit der Ankündigung der Wahltermine unterstreicht ver.di die Bedeutung einer differenzierten Interessenvertretung. Während der Betriebsrat die allgemeine Belegschaft repräsentiert, widmen sich die im Herbst zu wählenden Gremien spezifischen Zielgruppen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung konzentriert sich auf die besonderen Anforderungen der beruflichen Bildung und die Integration junger Beschäftigter. Die Schwerbehindertenvertretung hingegen hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern und deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

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Die bundesweite Durchführung im Herbst soll sicherstellen, dass die Mitbestimmungsrechte in allen Regionen und Branchen zeitgleich gestärkt werden. In den kommenden Wochen wird erwartet, dass in den betroffenen Betrieben die Wahlvorstände bestellt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Oktober- und Novembertermine zu garantieren. Damit wird der Prozess der demokratischen Teilhabe in der Arbeitswelt fortgesetzt, der bereits Anfang des Jahres mit der Bestimmung der allgemeinen Arbeitnehmervertretungen begonnen hat.

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