Betriebsärzte und ePA: Verbände fordern 90 Tage Zugriff statt nur drei
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Polen tritt am 18. Oktober 2026 eine Neuregelung für arbeitsmedizinische Untersuchungen in Kraft. Die Reform betrifft Einstellungs-, Vorsorge- sowie Kontrolluntersuchungen von Beschäftigten. Zentrales Element der Reform ist die Umstellung auf ein digitales Verfahren: Die entsprechenden ärztlichen Atteste werden künftig elektronisch über das offizielle Patientenportal IKP (Internetowe Konto Pacjenta) ausgestellt.
Elektronische Bescheinigungen über das Patientenportal
Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Vorschriften am 18. Oktober 2026 wird das Verfahren rund um die arbeitsmedizinischen Dokumente modernisiert. Ärztinnen und Ärzte hinterlegen die Ergebnisse und Atteste nach den Untersuchungen digital im IKP-Konto der jeweiligen Beschäftigten. Das individuelle Patientenportal dient dabei als zentraler Speicherort für die medizinischen Dokumente des Personals, wodurch die Abläufe der arbeitsmedizinischen Dokumentation in eine zeitgemäße digitale Infrastruktur überführt werden.
Debatte um Digitalisierung in der deutschen Arbeitsmedizin
Während Polen das Ausstellen arbeitsmedizinischer Atteste auf eine digitale Basis stellt, wird auch in Deutschland intensiv über die digitale Einbindung der Betriebsmedizin diskutiert.
Anlässlich der Beratungen des Bundestags zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) forderten die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) sowie der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) Verbesserungen für ihren Berufsstand.
Laut Berichten vom 16. Oktober 2026 verlangen die Verbände eine Gleichstellung von über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beim Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Die Arbeitsmediziner setzen sich für eine Opt-out-Regelung sowie eine vollständige Gleichstellung bei den Zugriffs-, Schreib- und Leserechten ein. Zudem fordern sie, dass alle arbeitsmedizinischen Erkenntnisse ohne Sonderregelungen in die ePA eingebracht werden können.
Kritisiert wird insbesondere die aktuelle Fristenregelung: Während andere Leistungserbringer standardmäßig bis zu 90 Tage Zugriff auf die Akte haben, ist der Zugriff für Betriebsärzte bislang auf drei Tage beschränkt.
Wer sich mit der rechtssicheren Organisation im Betrieb befasst, sollte auch die gesetzlichen Pflichten zur Dokumentation im Blick behalten. Dieser kostenlose Report liefert bewährte Hilfsmittel, die in der Praxis und vor Behörden standhalten. Warum erfahrene Sifas bei der Gefährdungsbeurteilung auf diese Vorlagen schwören
Die Verbände verlangen daher eine Verlängerung dieses Zeitfensters von drei auf 90 Tage. Die Arbeitswelt bilde mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das bundesweit größte Präventionssetting. Als Kontaktstelle für diese berufsständischen Forderungen fungiert der VDBW in Karlsruhe.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Bürokratieabbau
Die Einbindung der Arbeitsmedizin berührt in Deutschland bestehende gesetzliche Vorgaben. Wie Branchendienste am 16. Oktober 2026 berichteten, sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1974 zur Zusammenarbeit verpflichtet, insbesondere nach den Paragrafen 2, 6, 10 und 11 ASiG.
Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 1996 müssen Arbeitgeber eine geeignete Organisation gewährleisten; in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR 3.3) ergänzt dabei technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Nach Paragraf 7 ArbMedVV sind zudem regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durch Betriebsärzte vorgesehen.
Um bei behördlichen Kontrollen zur Arbeitssicherheit keine Risiken einzugehen, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Kostenlose Vorlagen und Checklisten helfen Verantwortlichen, Zeit zu sparen und rechtliche Risiken wirksam zu vermeiden. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Die Kooperation erstreckt sich auf Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen und Schulungen. Paragraf 10 Absatz 3 ASiG regelt überdies die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbeauftragten nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Helfern für Brandschutz, Erste Hilfe und Evakuierung sowie Immissions- und Störfallbeauftragten.
Gleichzeitig steht der praktische Vollzug digitaler Meldepflichten auf dem Prüfstand: Laut Berichten vom 15. Oktober 2026 führt das Statistische Bundesamt eine Umfrage durch, um den tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand der Betriebe bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu ermitteln.
Seit 2023 rufen Arbeitgeber diese Daten digital ab. Unternehmen können in der etwa zehnminütigen Befragung bis zum 30. Oktober 2026 Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einbringen.
