Betriebsnachfolge: Schonfrist für Übernahmen soll auf fünf Jahre steigen
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Nachwuchsorganisation Junge Wirtschaft begrüßt die geplante Verlängerung der Schonfrist bei Betriebsübernahmen von drei auf fünf Jahre. Die Anpassung gilt als wesentliche Erleichterung für die erfolgreiche Gestaltung von Betriebsnachfolgen und wird von der Organisation als Erfolg der eigenen Nachfolgestrategie gewertet, wie aus Veröffentlichungen vom 7. Oktober 2026 hervorgeht.
Mit dem Schritt soll Übernehmenden mehr Zeit eingeräumt werden, um Betriebe rechtssicher fortzuführen und notwendige Anpassungen vorzunehmen, ohne unmittelbar mit strengen behördlichen Auflagen konfrontiert zu sein.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich sprach sich für die im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats behandelte Gewerbeordnungs-Novelle aus und forderte deren zügige Umsetzung. Nach Angaben der Organisation soll die Schonfrist für die Aussetzung von Auflagen bei Übernahmen künftig fünf statt bisher drei Jahre betragen.
Zehn Maßnahmen für den Bürokratieabbau
Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats befasste sich mit der Novelle der Gewerbeordnung, die damit in den nächsten parlamentarischen Schritt geht. Das Gesetzespaket umfasst zehn konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Neben der verlängerten Frist bei Betriebsnachfolgen sieht die Gesetzesänderung weitere Anpassungen für Unternehmen vor.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft soll unter anderem die Erlöschensfrist für bestehende Anlagengenehmigungen von fünf auf sieben Jahre angehoben werden, verbunden mit einer Verlängerungsmöglichkeit von sieben auf zehn Jahre.
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Zudem sollen Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge künftig gewerberechtlich genehmigungsfrei gestellt werden, wobei geringfügige bauliche oder technische Änderungen diese Befreiung nicht mehr aufheben.
Für Betriebe ist darüber hinaus vorgesehen, Unterlagen künftig wahlweise digital oder schriftlich an die Behörden zu übermitteln. Nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums könnten durch diesen Schritt jährlich rund 5.000 Kontrollen vor Ort entfallen.
Hohe Dynamik bei Übergaben und langfristiger Bedarf
Die Erleichterungen treffen auf eine Phase reger Nachfolgeaktivitäten. Nach Erhebungen der Wirtschaftskammer Österreich wurden im Jahr 2025 genau 8.202 Unternehmensübernahmen in der gewerblichen Wirtschaft verzeichnet. Dies entspricht dem Höchstwert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2010 sowie einem Zuwachs von 5,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2024. Bei den rund 8.200 übernommenen Betrieben führten rund 90 Prozent der Übernehmenden die bestehende Betriebsanlage weiter. Insgesamt wurden nach Angaben der Kammer seit dem Jahr 2021 mehr als 37.000 Unternehmen an die nächste Generation übergeben.
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Die wirtschaftliche Relevanz des Thema bleibt auch für die kommenden Jahre hoch. Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft zufolge stehen bis zum Jahr 2035 rund 56.600 Betriebe zur Übergabe an. Dies betrifft etwa ein Viertel sämtlicher Arbeitgeberbetriebe sowie potenziell fast 780.000 Beschäftigte.
Wie das Ministerium darlegt, sichert jede einzelne Betriebsnachfolge durchschnittlich 14 Arbeitsplätze und generiert pro Übergabe eine direkte jährliche Wertschöpfung von rund 1,1 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund zielen die Anpassungen im Gewerberecht darauf ab, die Kontinuität im Mittelstand zu sichern und Hürden beim Generationenwechsel abzubauen.
