Betriebsrat: Gericht hebt fristlose Kündigung wegen Verfahrensfehler auf
Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 09:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Arbeitsgericht Offenbach hat die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden eines Hotels für unwirksam erklärt. Der Arbeitgeber hatte einen entscheidenden Verfahrensfehler gemacht.
Das Gericht begründete sein Urteil mit einer fehlenden Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der Kündigung. Die Geschäftsführung der Betriebs- und Service Hotel Offenbach Plaza GmbH hatte das Schreiben am 26. Juni 2026 verschickt – ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Gremiums.
Betroffen ist Maria Angelika El Mahjoub, Vorsitzende des Betriebsrats im Offenbacher „Four Points by Sheraton“. Sie arbeitet seit 16 Jahren im Hotel, ist seit fünf Jahren im Betriebsrat und übernahm im März 2026 den Vorsitz. Die Arbeitnehmerin vermutet einen Zusammenhang zwischen ihrer Entlassung und ihrer Funktion. Die Geschäftsführung bestreitet das. Konkrete Kündigungsgründe blieben im Verfahren zunächst offen.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) verfolgt den Fall. Das Urteil unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung formaler Hürden bei der Kündigung von Arbeitnehmervertretern ist.
Aldi Nord feuert Betriebsratsmitglied
Ähnliche Spannungen gibt es bei Aldi Nord in der Regionalgesellschaft Lehrte. Dort erhielt ein Betriebsratsmitglied am 20. Juli 2026 die fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter übte seine Tätigkeit seit dem 12. Mai in Vollzeit aus.
Der Arbeitgeber wirft dem Mann Arbeitszeitbetrug vor. Die Gewerkschaft Verdi bezeichnet den Vorgang als skandalös und kündigte rechtliche Schritte an. Eine Stellungnahme des Unternehmens liegt bislang nicht vor.
Die Auseinandersetzung reiht sich ein in eine Serie arbeitsrechtlicher Konflikte um die Kündigung von Betriebsräten in den vergangenen Monaten.
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BAG verschärft Regeln für Kündigungszustellung
Parallel zu den Einzelfällen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Anforderungen an die Zustellung von Kündigungsschreiben präzisiert. In einem Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) stellten die Richter klar: Ein herkömmliches Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren reicht nicht als Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang.
Die Beweislast bleibt beim Arbeitgeber – auch für wichtige Dokumente wie Einladungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Die Deutsche Post hat darauf reagiert: Zusteller müssen den Einwurf nun digital per Unterschrift und Scanner-Bestätigung dokumentieren.
Fachanwälte für Arbeitsrecht raten dennoch zur Vorsicht. Die sicherste Methode bleibt die persönliche Zustellung durch Boten oder eigene Mitarbeiter mit Empfangsquittung. Nur so lassen sich Rechtsstreitigkeiten über den Postweg vermeiden.
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Aktuelle Urteile zu Kündigungsgründen
Neben formalen Fragen beschäftigten sich die Gerichte zuletzt mit verschiedenen inhaltlichen Kündigungsgründen:
Datenlöschung: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen bestätigte die fristlose Kündigung eines Buchhalters, der vorsätzlich betriebliche Ordner und Passworttabellen gelöscht hatte (Urteil vom 18. Juli 2025, Az. 14 SLa 80/25). Dass die Daten wiederherstellbar waren oder kein wirtschaftlicher Schaden entstand, änderte daran nichts.
Krankmeldung als Druckmittel: Wer nach abgelehntem Urlaub mit einer Krankschreibung droht, riskiert die fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied: Die Ankündigung eines Arztbesuches als Druckmittel rechtfertigt die sofortige Entlassung ohne Abmahnung.
Schwerbehinderung: Das BAG konkretisierte den Schutz für schwerbehinderte Menschen (Urteil vom 3. April 2025, Az. 2 AZR 178/24). In der sechsmonatigen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes ist zwar noch kein Präventionsverfahren nötig. Der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung besteht aber bereits ab dem ersten Arbeitstag.
Spanisches Gericht verurteilt Detektiv-Einsatz
Für Aufsehen sorgte eine Entscheidung aus Spanien. Ein Gericht in A Coruña erklärte die Kündigung einer langzeitkranken Mitarbeiterin nach einem Schlaganfall für nichtig.
Der Arbeitgeber hatte die Frau durch einen Detektiv observieren lassen und die Kündigung mit alltäglichen Aktivitäten wie Einkaufen begründet. Das Gericht wertete dies als Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands und sprach der Betroffenen 5000 Euro Entschädigung zu.
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